Trotz Verbesserungen auf der Zielgeraden bleibt die geplante große Reform ein Reförmchen.

Dienstrechtsreform – Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.

02. Juni 2016

Was ist die Treue von Beamten wert? Diese Frage wird nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen künftig nicht mehr mit „Null Komma Nix“ beantwortet werden müssen. Denn nach dem Willen der Regierungsfraktionen wird die so genannte Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte wieder eingeführt. 300 Euro sollen sie dann für 25-jährige Treue erhalten, zum 40. und 50. Dienstjubiläum soll es dann 450 bzw. 500 Euro geben. „Wir freuen uns sehr, dass die Fraktionen unseren Empfehlungen nachgekommen sind und den Beamtinnen und Beamten diesen Akt der Wertschätzung zukommen lassen wollen“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen.

Was ist die Treue von Beamten wert? Diese Frage wird nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen künftig nicht mehr mit „Null Komma Nix“ beantwortet werden müssen. Denn nach dem Willen der Regierungsfraktionen wird die so genannte Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte wieder eingeführt. 300 Euro sollen sie dann für 25-jährige Treue erhalten, zum 40. und 50. Dienstjubiläum soll es dann 450 bzw. 500 Euro geben. „Wir freuen uns sehr, dass die Fraktionen unseren Empfehlungen nachgekommen sind und den Beamtinnen und Beamten diesen Akt der Wertschätzung zukommen lassen wollen“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Abschaffung der Besoldungsgruppen A3 und A4. Diese ist absolut zeitgemäß, da die Besoldung bei einer Vollzeittätigkeit nur knapp über dem Sozialhilfe-Niveau liegt. Der DBB NRW vermutet, dass die Abschaffung eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2015 ist. In diesem war eine Unteralimentation für diese Gruppen angedeutet worden. Alle Beamtinnen und Beamten, die bisher in den Besoldungsgruppen A3 und A4 eingestuft waren, sollen künftig nach A5 übergeleitet werden.

Daneben haben es noch einige weitere DBB-Forderungen in den Antrag der SPD und Grünen geschafft, wie die Erprobung von Langzeitarbeitskonten, der Anspruch auf Auskunft über die Alterseinkünfte sowie die Angleichung der Gefahrenzulage für Polizei-, Feuerwehr und Vollzugsbeamte. Letztere wird künftig zusammen mit anderen Zulagen auch für die Berechnung der Altersbezüge relevant.

Trotz einiger Verbesserungen ist der große Wurf auch mit dem neuen Antrag nicht gelungen. Zu viele Chancen bleiben ungenutzt, zu viele wichtige Bereiche nur in schöne Worthülsen gekleidet. So tauchen zum Beispiel die gerade besonders modernen Worte: Personalentwicklung, Interkulturelle Kompetenzen und Gesundheitsmanagement im Gesetzentwurf auf, wie genau sie ausgestaltet werden sollen bleibt jedoch offen. Weder gibt es eine inhaltliche Definition, noch verbindliche Standards und es wird auch kein Geld oder Personal dafür eingeplant. „Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiges Gut, nicht nur ideell, sondern auch konkret finanziell“, erklärt Andrea Sauer-Schnieber, stellvertretende Vorsitzende des DBB NRW. „Denn Prävention wirkt sich in jeder Hinsicht positiv aus. Gesunde Mitarbeiter sind leistungsstark und können motiviert arbeiten. Sie sind unverzichtbar für einen öffentlichen Dienst, der seit Jahren mit weniger Personal zusätzliche Aufgaben zu erledigen hat.“ Doch ohne finanzielle Mittel verpuffe die an sich gute Idee des Gesundheitsmanagement erfolglos.

Noch problematischer sieht der DBB NRW aber die aktuelle Regelung zur Frauenförderung. „Wir sind sehr für die Förderung von Frauen in Führungspositionen, denn das bringt mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern“, so Elke Stirken, Vorsitzende der Frauenvertretung des DBB NRW. In der aktuellen Fassung bringe der Gesetzentwurf für Frauen jedoch keine Verbesserungen. Denn unabhängig von der Rechtsunsicherheit, die er mit sich bringe, setze er auch an der falschen Stelle an. Wer Frauen effektiv fördern wolle, der müsse schon bei den Beurteilungskriterien selbst ansetzen. Denn Erfahrungen zeigten, dass Frauen unverhältnismäßig oft schlechter bewertet würden als ihre männlichen Kollegen. Nicht selten hängt das auch mit der Tatsache zusammen, dass sie in Teilzeit arbeiten. ‚Wer nur die Hälfte der Zeit anwesend ist, kann auch nur halb so gute Leistungen bringen‘ – so denken immer noch viele Beurteilenden. Wer Leistung aber nur mit Anwesenheit gleichsetzt, verkennt die Qualität der in kürzerer Zeit geleisteten Arbeit

„Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass der Gesetzentwurf für die Beamtinnen und Beamten einige Vorteile bringt, aber das eigentliche Ziel verfehlt, den Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, so Roland Staude. Hintergrund dafür sei vor allem das Gebot der Kostenneutralität. Denn ohne finanzielle Mittel seien keine Reformen, sondern höchstens Reparaturen möglich. Wenigstens dieses Gebot habe man am Ende aber entgegen anders lautender Mitteilungen auch einhalten können. Denn die jetzt entstehenden Mehrkosten seien durch die erste Stufe  der Reform im Mai 2013 bereits gedeckt.

 

Pressemitteilung