Erfolge für Beschäftigte und Personalräte

Forderungen des DBB NRW umgesetzt

09. April 2020

Die Landtagsfraktionen haben angekündigt, die in der Krise im Öffentlichen Dienst gemachten Überstunden sicher vor dem Verfall schützen zu wollen. Damit kommen sie einer Forderung des DBB NRW nach, die er im Zusammenhang mit dem Ret-tungsschirmgesetz formuliert hatte. Eine weitere Forderung des DBB NRW wurde im Änderungsantrag zum Epidemie-Gesetz im Bereich des LPVG sogar im Wortlaut aufgenommen.

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Aus diesem Grund hatte der DBB NRW  das Rettungsschirmgesetz zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme hatte er aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die in der Krise geleisteten Überstunden der Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst in jedem Fall vor dem Verfall geschützt werden müssen. „Die Beschäftigten machen einen tollen Job und gehen mitunter an ihre Grenzen“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion Nordrhein-Westfalen (DBB NRW). „Sie müssen die Sicherheit haben, dass die Überstunden nicht verjähren, denn ein zeitnaher Abbau ist momentan kaum möglich.“ Entsprechend begrüßt er die nun gemachte Ankündigung der Landtagsfraktionen, die in der Krise geleisteten Überstunden der Beschäftigten nicht verfallen zu lassen. Entsprechende Regelungen sollen in einer separaten Gesetzgebung festgelegt werden. Der DBB NRW weist an dieser Stelle jedoch noch mal deutlich darauf hin, dass sich die Regelungen nicht nur auf die aktuell gemachten Überstunden beziehen dürfen. Auch ältere Überstunden müssen einen Bestandsschutz erhalten, denn aktuell gibt es nahezu keine Möglichkeiten, diese in Freizeit auszugleichen. 

Darüber hinaus begrüßt der DBB NRW ebenfalls die heute in der zweiten Lesung beschlossenen Änderungen zum Epidemie-Gesetz bezüglich des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW. Darin geht es unter anderem um die Möglichkeit der Personalräte, Beschlüsse für einen befristeten Zeitraum auch im Umlaufverfahren oder durch elektronische Abstimmungen fassen zu können. Da dieser Zeitraum im Gesetzentwurf nicht klar definiert war, hatte der DBB NRW in seiner Stellungnahme im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit um Klarstellung gebeten. Dieser Forderung sind die Landtagsfraktionen nun sogar wortwörtlich in ihrem Änderungsantrag zum Gesetz nachgekommen, der heute im Rahmen der Plenarsitzung in zweiter Lesung beschlossen wurde.