dbb bundesfrauenvertretung und DBB NRW fordern nachhaltiges Konzept zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst

Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung in Düsseldorf

22. September 2017

Die dbb bundesfrauenvertretung und der DBB NRW haben eine Studie zur Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst vorgestellt und ein nachhaltiges Konzept zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst gefor-dert. „Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des DBB NRW zur Benachteiligung von Frauen bei der dienstlichen Beurteilung im öf-fentlichen Dienst sind richtungsweisend für den gesamten öffentlichen Dienst in Bund und Ländern“, betonten die Vorsitzende der dbb bundes-frauenvertretung, Helene Wildfeuer, und der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, am 22. September 2017 bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Düsseldorf. Der Staatssekretär im Ministerium der Finan-zen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Patrick Opdenhövel, begrüßte die Ansätze der Studie für eine Chancengleichheit im öffentlichen Dienst.

Die dbb bundesfrauenvertretung und der DBB NRW haben eine Studie zur Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst vorgestellt und ein nachhaltiges Konzept zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst gefordert. „Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung des DBB NRW zur Benachteiligung von Frauen bei der dienstlichen Beurteilung im öffentlichen Dienst sind richtungsweisend für den gesamten öffentlichen Dienst in Bund und Ländern“, betonten die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, und der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, am 22. September 2017 bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Düsseldorf. Der Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Patrick Opdenhövel, begrüßte die Ansätze der Studie für eine Chancengleichheit im öffentlichen Dienst.

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der nordrhein-westfälischen Landesregierung ein wichtiges Anliegen“, betonte Opdenhövel. „Erfreulich ist, dass Gleichstellung bei der Einstellung bereits gelingt. Jetzt geht es darum, auch bei den Beförderungen voranzukommen. Hierfür wird unsere ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die die Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigungen auf Beurteilungsergebnisse untersucht, wichtige Erkenntnisse liefern. Unser Ziel ist es gemeinsam mit den Beschäftigten, den Interessenvertretungen und den Gewerkschaften ein zukunftsfähiges Konzept zu erarbeiten, das den Besonderheiten der sehr vielfältigen Verwaltungslandschaft Rechnung trägt. Die heute vorgestellte Studie liefert hier gute Ansatzpunkte.“

„Die Ergebnisse der Studie des DBB NRW ‚Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW‘ decken sich mit unseren Erfahrungen aus dem Bundesdienst und anderen Bundesländern. Die Faktenlage ist eindeutig und nun auch wissenschaftlich belegt. Die dienstliche Beurteilung ist diskriminierungsanfällig. Insbesondere Teilzeitkräfte und damit vor allem Frauen werden bei der Beurteilung benachteiligt. Das müssen auch die Regierenden in Bund und Ländern endlich zur Kenntnis nehmen und reagieren“, forderte Helene Wildfeuer, die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. „Problematische Bewertungskriterien, denen lange Arbeitstage, die Bereitschaft zu Überstunden und eine starke Präsenz in der Dienststelle als Leistungsgedanken zugrunde liegen, müssen dringend neu formuliert werden. Aber auch Vorgesetzte und Beurteilende müssen gezielt in den Blick genommen werden. Frauenförderung muss zur Führungsaufgabe erklärt werden. Dazu gehört es, das Bewusstsein der Beschäftigten von Anfang an für die zugrundeliegende Problematik der dienstlichen Beurteilung zu schulen. Gleichzeitig müssen Gendererfolge zum eigenständigen Bewertungskriterium für Führungskräfte erhoben werden.“

„Mit unserer Untersuchung werfen wir einen genauen Blick auf die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen belegen deutlich, dass eine Benachteiligung der weiblichen Beschäftigten stattfindet, und zwar unmittelbar aufgrund des Geschlechts, aber auch mittelbar wegen des oft geringeren Beschäftigungsumfangs“, erklärte Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. „Gleichzeitig werden in der Broschüre aber auch Beispiele für Diskriminierungspotenziale in aktuellen Beurteilungsrichtlinien aufgezeigt und Anregungen gegeben, wie diese im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit optimiert werden können.“

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