DBB NRW zur Entscheidung zum Tarifeinheitsgesetz

Konkrete Umsetzung unbeantwortet geblieben

13. Juli 2017

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, setzt sich kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) vom 11.09.2017 auseinander. Dieses hat das Gesetz für weitgehend mit Grundgesetz vereinbar erklärt.

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, setzt sich kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) vom 11.09.2017 auseinander. Dieses hat das Gesetz für weitgehend mit Grundgesetz vereinbar erklärt.

Als negativ bewertet Roland Staude, dass wesentliche Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung unbeantwortet bleiben und zukünftig hier die Arbeitsgerichte in die Bresche springen müssen. Positiv sieht er, dass die tarifliche Pluralität erhalten bleibt und der Gesetzgeber hier konkret nachbessern muss.

Auch dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bezeichnet die Entscheidung als „schwer nachvollziehbar“. Deutschlands Sozialpartner bräuchten keinen Dompteur, sie könnten auch ohne gesetzliche Zwangstarifeinheit verantwortungsvoll mit ihren Rechten umgehen und individuell wie für das Gemeinwesen tragbare Kompromisse aushandeln.

Immerhin hat das Gericht erkannt, dass das TEG keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen der Minderheitsgewerkschaften zu wahren. Karlsruhe verpflichtet den Gesetzgeber, hier bis Ende 2018 nachzubessern.

Dauderstädt kündigte an, dass der Kampf gegen die gewerkschaftsfeindliche Zwangstarifeinheit fortgeführt werde und wenn nötig mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die große Koalition hatte das Tarifeinheitsgesetz mit geschaffen. Für den Fall einer „Kollision“ unterschiedlicher Tarifverträge für dieselbe Beschäftigtengruppe im Betrieb gibt es den Konfliktparteien eine Möglichkeit zu klären, welcher Tarifvertrag Vorrang haben soll. Als Kriterium gilt die Gesamtzahl der Mitglieder, welche die konkurrierenden Gewerkschaften im betroffenen Betrieb vertreten.

 

dbb zur Entscheidung

des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz.

 

Entscheidung

des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz.