Ziel: Verwaltungshandeln vollständig digital und medienbruchfrei durchführen

NRW-Landesverwaltung: Produktentscheidung für E-Akte gefallen

17. Juli 2017

In einer Presseverlautbarung des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) vom 13.07.2017 wurde die Vergabeentscheidung für eine Softwarelösung bekannt gegeben, die die Basis für die Einführung der elektronischen Akte darstellt.

In einer Presseverlautbarung des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) vom 13.07.2017 wurde die Vergabeentscheidung für eine Softwarelösung bekannt gegeben, die die Basis für die Einführung der elektronischen Akte darstellt.

„Die Landesverwaltung NRW hat damit einen wesentlichen Meilenstein zur Digitalisierung des Verwaltungshandelns gelegt“, so die Mitteilung. Zukünftig werde das Produkt „nscale“ als E-Akten-System eingesetzt. Ziel sei es, das Verwaltungshandeln vollständig digital und medienbruchfrei durchzuführen.

„Wir werden den Prozess positiv kritisch begleiten“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, in Düsseldorf. Besonders werde auf die im Koalitionsvertrag angekündigte „Digitaldividende“ zu achten sein; die durch die Einführung der Digitalisierung angenommenen Einsparungseffekte personeller Ressourcen.

Die verbindliche Einführung der führenden elektronischen Akte in der Landesverwaltung NRW bis zum Jahr 2022 ist einer der Kernpunkte des E-Government-Gesetzes NRW (§ 9 E-GovG).

Um die Voraussetzungen für dieses Ziel zu schaffen, hatte IT.NRW im Auftrag des Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO) die Ausschreibung eines neuen „Rahmenvertrages über Lizenzen, Pflege und weitere Leistungen zur Einführung eines E-Akten-Systems“ durchgeführt. (IT.NRW)