Sitzung der DBB NRW Landesseniorenvertretung in Düsseldorf

Pflegestärkungsgesetze II und III - Welche Veränderungen bringen die Gesetze?

03. April 2017

Die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, wächst in den kommenden Jahren dramatisch. Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung, die seither stetig weiterentwickelt wurde, um sie den gestiegenen Bedarfen und veränderten Anforderungen der Pflege anzupassen und Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonal zu bieten. Am 01.01.2015 trat das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft, es folgten am 01.01.2016 das Pflegestärkungsgesetz II und am 01.01.2017 das Pflegestärkungsgesetz III. Welche Veränderungen bringen die neuen Gesetze?

Die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, wächst in den kommenden Jahren dramatisch. Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung, die seither stetig weiterentwickelt wurde, um sie den gestiegenen Bedarfen und veränderten Anforderungen der Pflege anzupassen und Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonal zu bieten. Am 01.01.2015 trat das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft, es folgten am 01.01.2016 das Pflegestärkungsgesetz II und am 01.01.2017 das Pflegestärkungsgesetz III. Welche Veränderungen bringen die neuen Gesetze?

Viele Menschen beschäftigen sich auch mit der Frage, wie man sein Selbstbestimmungsrecht im Alter durch Vorsorgevollmachten oder im Falle von Krankheit durch eine gesetzlich geregelte Patientenverfügung wahren kann. Was muss man beachten, um solche Dokumente korrekt abzufassen?

Diese Fragen waren  Anlass für die DBB Landesseniorenvertretung, sich mit den beiden Themenbereichen in einer Sitzung am 21.03. 2017 in der DBB Landesgeschäftsstelle zu beschäftigen.

Zu beiden Themenkomplexen waren Referentinnen eingeladen, die fach-und sachkundig die Teilnehmer/innen informierten und mit ihnen diskutierten.

Zum ersten Thema „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Selbstbestimmung auch am Lebensende?“ referierte Dalhoff-Schereik, DBB Rechtsreferentin und erklärte zunächst die Begriffe Verfügung (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) und Vollmacht (Vorsorgevollmacht) und ihr Verhältnis zueinander sowie die gesetzliche Lage. Weitere Informationen betrafen u.a. Inhalte und Formen von Verfügungen und Vollmacht, Umsetzungsmöglichkeiten, Verbindlichkeiten, Vor- und Nachteile, Hinterlegung bzw. Aufbewahrung der Dokumente. Frau Dalhoff-Schereik machte eindrucksvoll deutlich, mit welchen Fragen und ggf. auch Zweifeln man sich auseinandersetzen muss, will man eine solche Verfügung bzw. Vollmacht für sich abfassen. Die Diskussion mit ihr zeigte, dass Zeit und große Sorgfalt geboten sind beim Abfassen solcher Dokumente und dass es hilfreich sein kann, sich medizinischer (z.B. Hausarzt)und ggf. auch juristischer Begleitung zu bedienen.

Über den zweiten Themenbereich „Pflegestärkungsgesetze II und III: Informationen, Hilfen und Tipps zur Orientierung nach Inkrafttreten der gesetzlichen Veränderungen“ informierte eine Referentin der COMPASS Private Pflegeberatung, Frau Evening.

Die wesentlichen Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes II sind die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Fokus liegt eindeutig auf der Stärkung der Selbstständigkeit im Alter, die bisherige Erfassung des Zeitaufwands für alltägliche Verrichtungen entfällt. In sechs Bereichen (Modulen) werden die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfasst. Durch eine solche bessere Erfassung der Lebens- und Pflegesituation können auch die Leistungen der Pflegeversicherung passgenauer eingesetzt werden. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen erfasst und bei der Einstufung gleichberechtigt berücksichtigt. Zur besseren Berücksichtigung individueller Pflegebedarfe werden auch die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Sogenannte „Altfälle““ werden automatisch in das neue System übergeleitet, eine neue Begutachtung ist nicht erforderlich, die Leistungen bleiben mindestens konstant bzw. werden verbessert.

Das neue Begutachtungsverfahren mit Hilfe der sechs Module erforderte eine umfassende Vorbereitung und Fortbildung der Gutachter, damit  die neuen Begutachtungsinstrumente korrekt eingesetzt werden können. Die Schulung der Gutachter ist weitestgehend abgeschlossen, die Begutachtungsinstrumente wurden in Modellversuchen erprobt und müssen sich nun erst noch in der Praxis bewähren. Z.Zt. gibt es noch viele Fragen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt, wenn erste Erfahrungswerte vorliegen, weitere Informationen hilfreich sein können.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz III , seit 01.01.2017 in Kraft, werden hauptsächlich die Möglichkeiten der Pflegeberatung gestärkt, die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut und die Kontrollmöglichkeiten ausgeweitet, um Pflegebetrug wirksamer zu bekämpfen.

Die Mitglieder der Landesseniorenvertretung nahmen interessiert die Informationen auf und beteiligten sich mit Fragen und Beiträgen lebhaft an den Diskussionen mit den Referentinnen.