Hauptversammlung der DDB Bundesseniorenvertretung mit konkreten Forderungen

Umsetzung des vor 25 Jahren verkündeten Rentenüberleitungsgesetzes

29. März 2016

Die 1. Hauptversammlung der DBB Bundesseniorenvertretung im Jahr 2016 fand am 16./17.03. im DBB Forum in Berlin statt.

Die 1. Hauptversammlung der DBB Bundesseniorenvertretung im Jahr 2016 fand am 16./17.03. im DBB Forum in Berlin statt. 

Der Vorsitzende der DBB Bundesseniorenvertretung begrüßte neben Seniorenvertreter-/innen aus Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften aus der DBB Bundesleitung den stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik  Hans-Ulrich Benra.

Benra überbrachte die Grüße des Vorsitzenden Klaus Dauderstädt, der aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen konnte.

Er ging  zunächst in seinem Grußwort auf das aktuelle Thema Migration und Integration ein und die daraus erwachsenden vielfältigen Auswirkungen und hohen Herausforderungen für den Öffentlichen Dienst. Dann berichtete er  über die Gerichtsentscheide zur Richterbesoldung vom 05.Mai und zur A-Besoldung vom 17.November und deren konkrete Folgen. So muss in Sachsen bis zum Sommer eine verfassungsgemäße Lösung für alle Besoldungsgruppen erarbeitet werden. Auf die lineare Forderung von 6% von Beamtenbund und Verdi zum Auftakt der diesjährigen Tarifrunde (wegen der Einhaltung des Abstandsgebotes wurde auf eine Sockelerhöhung verzichtet) reagiere die Politik bisher eher verhalten. Insbesondere bei der danach angestrebten wirkungsgleichen Übertragung eines Ergebnisses auf die Beamten erwarte man schwierige Verhandlungen. 

Weiter merkte er an, dass der Druck auf die Beamtenversorgung wegen der 2020 angestrebten Schuldenbremse besonders auf Länderebene steige. Da die 0,2% Regelung zur Versorgungsrücklage in diesem Jahr auslaufe, müssten alle Anstrengungen unternommen werden, die bisherigen Einlagen zu sichern. Ebenso wäre zu überlegen, ob durch eine Eigensolidarleistung (z.B. Weiterführung der 0,2% Rücklage) die Absenkung der Versorgungsleistungen zu verhindern sei.

Er bedauerte, dass die Forderung zur Übertragung der Mütterrente auf den Beamtenbereich bisher kein Gehör und keine Bereitschaft zur Umsetzung gefunden habe, man dennoch immer wieder auf diese massive Gerechtigkeitslücke aufmerksam machen werde.

Das Problem der Krankenversicherung der Rentner zur Änderung der 9/10 Regelung (von dem insbesondere Frauen betroffen sind) sei zwar durch  Intervention des DBB und insbesondere der Bundesseniorenvertretung erkannt worden, auch habe der Petitionsausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung zu einer Änderung erstellt.  Dennoch zeigten die bisherigen Verhandlungen, dass lediglich eine bessere Beratung  ohne eine Änderung gesetzlicher Vorgaben zu erwarten sei.

Nachfolgend ging Benra noch auf die Themen Neuordnung der Sonderurlaubsregelungen für Beamte auf Bundesebene (enthält auch die Regelungen zur Familienpflege), die Möglichkeiten zur Reaktivierung von Versorgungsempfängern für Maßnahmen zur Betreuung von Flüchtlingen und die Auffüllung des Aktionsfonds zur Finanzierung zukünftiger Streikmaßnahmen ein.

Im Verlauf der weiteren Beratungen erläuterte der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck den schriftlich vorgelegten Geschäftsbericht zu den Themen wirkungsgleiche Übertragung der Mütterrente für die Beamten, Änderungsvorschläge zur 9/10 Regelung in der Krankenversicherung der Rentner sowie die Erweiterung des Rechtschutzes für Senioren. Der bisher ausgebliebene Erfolg in diesen Fragen motiviere zu weiteren Aktivitäten.   Er berichtete über die erfolgreiche Werbekampagne zur Abonnentensteigerung der Zeitschrift „Aktiv im Ruhestand“ (AiR).  Der in der letzten Hauptversammlung angekündigte „Notfallordner“, eine lose Blattsammlung, wurde vorgestellt und kann ab Mitte April über die Bundesseniorenvertretung zu einem Preis von 5 € bestellt werden. Hinweise zur Bestellung werden in AiR und auf der Homepage veröffentlicht.

In den kommenden Monaten sollen u.a. eine Muster-Vorsorgevollmacht und ein vereinfachter Beihilfeantrag erarbeitet werden.

Die Bundesseniorenvertretung wird sich vehement für die Umsetzung des vor 25 Jahren verkündeten Rentenüberleitungsgesetzes einsetzen. Obwohl dieses Vorhaben im vorigen wie auch im aktuellen Koalitionsvertrag steht, gibt es bis jetzt keine konkrete Initiative zur Angleichung der Renten in Ost und West. Die Mitglieder der Hauptversammlung beschlossen dazu eine Presserklärung, in der sie ihr Unverständnis zum Ausdruck bringen. Eine weitere Presserklärung  wurde verabschiedet, in dem das Bedauern zum Ausdruck kommt, dass sich weder der Petitionsausschuss noch der Bundestag zu einer Korrektur der 9/10 Regelung in der Krankenversicherung der Rentner entschließen konnten.

Die  Vertreter/innen aus Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften berichteten von ihren vielfältigen Aktivitäten in den Seniorenvertretungen.

Die 3. Seniorenpolitische Fachtagung und die nächste Hauptversammlung der Bundesseniorenvertretung werden am 26./27. September in Berlin stattfinden.

 

Pressemitteilung zum Rentenüberleitungsgesetz 

der dbb-Bundesseniorenvertretung vom 17.03.2016

Bundesseniorenvertretung

Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des dbb.