Eigentlich sollte die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen im Eigeninteresse des Dienstherrn liegen, denn dadurch können teure Behandlungen und vor allem lange Fehlzeiten oft vermieden werden. Mit den aktuellen Änderungen bei der Beihilfe zeigt sich die Landesregierung aber alles andere als vorausschauend.
Eigentlich sollte die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen im Eigeninteresse des Dienstherrn liegen, denn dadurch können teure Behandlungen und vor allem lange Fehlzeiten oft vermieden werden. Mit den aktuellen Änderungen bei der Beihilfe zeigt sich die Landesregierung aber alles andere als vorausschauend. Denn seit 2016 unterliegen auch Vorsorgeuntersuchungen der Kostendämpfungspauschale. Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen hatte diesen Punkt bereits im Vorfeld als völlig unverständlich und kontraproduktiv kritisiert. Als Grund für die Ablehnung wurde die Tatsache angeführt, dass es kaum Fälle gäbe, bei denen in einem Jahr ausschließlich Vorsorgeuntersuchungen gemacht würden. Entsprechend hätte die Übertragung der Kostendämpfungspauschale keine realen Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten.
Eine weitere Änderung bei der Kostendämpfungspauschale ist, dass nun für deren Einbehalt nicht mehr das Datum der Aufwendung entscheidend ist, sondern das Rechnungsdatum. Hat eine Behandlung beispielsweise im Dezember 2016 stattgefunden, die Rechnung ist jedoch auf Januar 2017 datiert, so wird die Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2017 abgezogen.
Daneben bringt die neue BVO auch positive Änderungen. So ist die Voranerkennung bei Zahnimplantaten nun nicht mehr notwendig, denn es werden Aufwendungen für höchstens zehn Implantate pauschal bis zu 1.000 Euro beihilfefähig.
Informationen für Beihilfeberechtigte - BVO Änderungen 2016
Wichtige Informationen zur Änderung der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein Westfalen -BVO NRW auf der Website des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen.