Der Monat März bringt Neuerungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit sich. Die bisherige Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes lag bei der zentralen Familienkasse beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW).
Zum 01.03.2021 ist die Kindergeldbearbeitung nunmehr vom LBV NRW auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen worden.
Änderung des Einkommenssteuergesetzes
Die Aufgabenübertragung ist der Änderung des Einkommenssteuergesetzes geschuldet, welches auf eine Bündelung der Aufgaben der Familienkassen bei den jeweils regional zuständigen Familienkassen abzielt. Bereits im Dezember 2020 sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die Bezüge bzw. Versorgungsbezüge erhalten über den Wechsel zur Familienkasse der BA zum 01.03.2021 informiert worden. Darüber hinaus erfolgte eine weitere Information nochmals an alle aktiven Kindergeldberechtigten im Januar 2021.
Kein Tätigwerden auf Seiten der Kindergeldberechtigten
Die gute Nachricht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist, dass die Übergabe der aktuellen aktiven Kindergeldfälle automatisch erfolgt. Mithin muss kein neuer Kindergeldantrag bei der Familienkasse der BA gestellt werden. Nur Änderungen, die sich bei den Kindergeldberechtigten nach dem 01.03.2021 ergeben, müssen dann unmittelbar an die jeweils zuständige Familienkasse gemeldet werden. Hierbei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz bzw. nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kindergeldberechtigten.
Sonderregeln für kindergeldabhängige Bezüge- und Gehaltsbestandteilen
Zu beachten ist, dass die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandsteile auch weiterhin vom LBV NRW bearbeitet und ausgezahlt werden. Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse, die auch unmittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld haben, erfolgt eine automatische Mitteilung seitens der Familienkasse der BA an das LBV NRW. Anträge, die nach dem 28.02.2021 beim LBV NRW eingereicht wurden, werden, sofern eine Verarbeitung seitens des LBV NRW nicht mehr möglich ist, zuständigkeitshalber an die Familienkasse der BA weitergeleitet.
Auszahlungszeitpunkt des Kindergeldes durch die BA
Das Kindergeld wird durch die BA im laufenden Anspruchsmonat ausgezahlt. Dabei wird die Auszahlung nach den Endziffern der jeweiligen Kindergeldnummer gestaffelt. Durch die Umstellung bedarf es der Vergabe neuer Kindergeldnummern durch die BA. Folglich kann nicht durch das LBV NRW eine Auskunft erteilt werden, zu welchem Datum eine Ausschüttung des Kindergeldes erfolgt.
Was gilt für die Beamtinnen und Beamte?
Für Beamtinnen und Beamte wurde das Kindergeld bisher vorschüssig für den jeweiligen Monat gezahlt. Durch die Umstellung erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt als bisher. Zur Vereinfachung bietet die BA eine Übersicht über alle Auszahlungstermine an.
Was gilt für Tarifbeschäftigte
Bisher erhielten Tarifbeschäftigte das Kindergeld zum Ende des Monats ausgezahlt. Zukünftig wird das Kindergeld zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt. Hier ist eine Übersicht über alle Auszahlungstermine der BA.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Überleitung Anfragen bei der BA ab heute (03.03.2021) beantwortet werden.