DBB NRW Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW“ jetzt auch online verfügbar

Wie geschlechtergerecht ist der Öffentliche Dienst in NRW?

06. März 2018

Mehr als 1.800 Mal wurde die DBB NRW Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW“ seit ihrem Erscheinen vor etwa fünf Monaten (September 2017) bestellt. Neben zahlreichen Gewerkschaften wurde sie auch von Städten, Verwaltungen, Ministerien und sogar Forschungseinrichtungen angefragt. Dabei endete der Interessentenkreis nicht an den Grenzen Nordrhein-Westfalens sondern ging weit darüber hinaus. Selbst aus Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und vielen weiteren Teilen Deutschland trafen in den vergangenen Wochen Anfragen ein.

Mehr als 1.800 Mal wurde die DBB NRW Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW“ seit ihrem Erscheinen vor etwa fünf Monaten (September 2017) bestellt. Neben zahlreichen Gewerkschaften wurde sie auch von Städten, Verwaltungen, Ministerien und sogar Forschungseinrichtungen angefragt. Dabei endete der Interessentenkreis nicht an den Grenzen Nordrhein-Westfalens sondern ging weit darüber hinaus. Selbst aus Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und vielen weiteren Teilen Deutschland trafen in den vergangenen Wochen Anfragen ein.

Die Broschüre ist in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW entstanden und beleuchtet die Beurteilungssituation von Beamtinnen und Beamten im Öffentlichen Dienst. Die darin aufgeführten Zahlen machen deutlich, dass Frauen im Öffentlichen Dienst zwar insgesamt mehr als die Hälfte der Beschäftigten ausmachen, sie aber in den höheren Besoldungsgruppen immer noch absolut unterrepräsentiert sind. Die Ursache dafür lässt sich unter anderen bei den Beurteilungen finden, da Frauen in den Spitzennoten unterdurchschnittlich berücksichtigt werden.

Als Gründe dafür konnten unmittelbar das Geschlecht, aber mittelbar auch der Arbeitsumfang, konkret die Teilzeit, ausgemacht werden. Denn Beschäftigte  mit einem reduzierten Arbeitsumfang tauchten nahezu gar nicht bei den Spitzennoten der Beurteilungen auf und wurden entsprechend auch deutlich seltener beurteilt. Da es sich bei mehr als 85 Prozent der Teilzeitbeschäftigten um Frauen handelte, konnte hier eine mittelbare Diskriminierung nachgewiesen werden.

Aufbauend darauf enthält die Broschüre im weiteren Verlauf eine Analyse exemplarischer Beurteilungsrichtlinien, bei der diverse Diskriminierungspotenziale aufgedeckt werden. Abschließend werden noch Verbesserungsvorschläge ausgeführt, wie das Beurteilungswesen im Öffentlichen Dienst in NRW geschlechtergerechter werden kann. Diese setzten zum einen bei den Beurteilungskriterien selbst sowie bei deren Gewichtung an, aber auch beim Verfahren der Beurteilung sowie bei den Rahmenbedingungen. Dazu gehört neben Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf, Karriere und Familie vor allem auch die Schulung von Führungskräften.

Broschüre jetzt auch online verfügbar

Auf Grund der großen Nachfrage ist die Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW“ nun auch online verfügbar.