Nach erzieltem Tarifkompromiss für die Landesbeschäftigten

Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf Beamtenbereich angestrebt

11. Dezember 2023

Nachdem die ersten beiden Verhandlungsrunden der Gewerkschaften (Forderung nach 10,5 Prozent Erhöhung) mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ohne Gegenangebot der TdL erfolglos endeten, konnte erst durch Warnstreiks und Großdemonstrationen der Beschäftigten, letztlich in der dritten Verhandlungsrunde, ein Tarifkompromiss erzielt werden.

Dieser beinhaltet im Wesentlichen:  

Der „aktuelle“ TV-L-Abschluss gilt nur für Angestellte beim Land Nordrhein-Westfalen und nicht für Beamtinnen und Beamte oder Versorgungsempfänger! Der DBB NRW bemüht sich in Gesprächen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen um eine zeitnahe zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. Für Empfängerinnen und -empfänger von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit voraussichtlich von ihrem maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes ausgezahlt. 

Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Wir werden jetzt zeitnah in der laufenden Woche in Gespräche mit der Landesregierung eintreten und dabei die Eins-zu-eins- und systemgerechte Übernahme des Ergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger fordern. Alles andere wäre nicht abbildbar. Die Landesregierung muss sich klarmachen, dass Abstriche bei der Einmalzahlung bedeuten würden, dass die Beamten bis November 2024 überhaupt nichts bekämen. Das wäre für uns untragbar. Auch zeitliche Verzögerungen bei der Übertragung halten wir für grundfalsch. Wir reden hier über 70.000 Kommunalbeamte sowie ca. 400.000  Landesbeamte und Versorgungsempfänger. Die haben eine angemessene Wertschätzung verdient. Es darf da nicht zu einem Auseinanderklaffen kommen.“

Eine Handreichung mit weiteren Informationen haben wir hier als Download bereitgestellt.

Für weitere Impressionen von der Demo zur 3. Verhandlungsrunde klicken Sie auf das obige Bild.