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Grundvergütung

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) beinhaltete drei verschiedene Vergütungstabellen. Eine Tabelle mit monatlichen Vergütungen für den Kranken- und Altenpflegedienst, eine zweite Tabelle für alle anderen Angestellten im Bereich des Bundes und der Länder und eine dritte für alle anderen Angestellten im kommunalen Bereich. Die Angestellten wurden entsprechend ihrer Tätigkeit in eine Vergütungsgruppe der oben genannten Vergütungstabellen eingruppiert. Die Höhe der Grundvergütung der jeweiligen Vergütungsgruppe richtet sich dann nach dem Lebensalter und der Dauer der Beschäftigung.

Den Begriff der Grundvergütung kennen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder (TV-L) nicht mehr. Mit der Bezahlung entsprechend der Entgelttabellen des TVöD und des TV-L werden bisherige tarifliche Bewertungskriterien wie Senioritätsprinzip, Familienstand und Anzahl der Kinder durch eine den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerechtere Tarifstruktur ersetzt. Die Entgelttabellen des TVöD und des TV-L bestehen jeweils aus 15 Entgeltgruppen mit in der Regel jeweils sechs Stufen. Diese Entgeltgruppen fassen die bisherigen Vergütungsgruppen, mit Ausnahme der Vergütungsgruppe I BAT, und alle bisherigen Lohngruppen zusammen.

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