Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Noch bis zum 15. September 2026 können sich Organisationen, Einrichtungen und Behörden aus dem Netzwerk #sicherimDienst für den ersten Netzwerkpreis #sicherimDienst bewerben.
Im Rahmen der „Zukunftsoffensive NRW“ beabsichtigt die Landesregierung einen Mobilitätsbeitrag zum Deutschland-Ticket für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Bereits mit dem Start des Deutschland-Tickets im Frühjahr 2023 setzte sich der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion für dessen Ausrollung als…
Bei sommerlicher Hitze wird an vielen Arbeitsplätzen der Verzicht auf Klimaanlagen als eine Art normkonforme Selbstkasteiung praktiziert, während kommunale und betriebliche Klimaschutzpläne stattdessen oft auf Alibi-Maßnahmen wie Grünpflanzen im Büro und Wasserflaschen für Beschäftigte setzen.
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