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DBB NRW hat zum Verordnungsentwurf Stellung genommen

Jubiläumszuwendung hat noch Verbesserungspotenzial

06. Dezember 2016

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts hatte die Landesregierung im Sommer beschlossen, Beamtinnen und Beamten ihre Wertschätzung künftig wieder in Form einer Jubiläumszuwendung auszudrücken. Damit ist sie einer langjährigen Forderung des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen nachgekommen.

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts hatte die Landesregierung im Sommer beschlossen, Beamtinnen und Beamten ihre Wertschätzung künftig wieder in Form einer Jubiläumszuwendung auszudrücken. Damit ist sie einer langjährigen Forderung des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen nachgekommen.

Nun sind die Details in einem Verordnungsentwurf geregelt worden – der DBB NRW hat dazu Stellung genommen:

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Landesregierung die Treue ihrer Beamtinnen und Beamten wieder honorieren will“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen. „Trotzdem hätten wir uns im Detail doch etwas mehr gewünscht.“

Damit zielt er darauf ab, dass die Verordnung mit einer Stichtagsregelung in Kraft treten soll. Es sollen nur die Beamtinnen und Beamten eine Zuwendung erhalten, die ihr 25., 40. oder 50. Jubiläum ab dem 1. Juli 2016 begangen haben.

Doch was ist mit denjenigen, deren Dienstjubiläum in die Zeit nach der Abschaffung der Zuwendung im Jahr 1997 und der Wiedereinführung gefallen ist? Haben diese Kolleginnen und Kollegen keine Wertschätzung verdient? Der DBB NRW hat deswegen ein rückwirkendes Inkrafttreten der Regelung gefordert, grundsätzlich ab November 1997, mindestens aber sollte klargestellt werden, dass die Beamtinnen und Beamten einbezogen werden, die ihre Jubiläumszeit mit Ablauf des 30. Juni 2016 absolviert haben.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Verordnung ist für den DBB NRW, dass für die Berechnung der Jubiläumszeit die Jahre im Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht angerechnet werden sollen. „Das ist völlig unverständlich, da diese Jahre an anderer Stelle, zum Beispiel bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Zeiten, durchaus angerechnet werden“, so Roland Staude.

Neben weiteren Detailregelungen kritisiert der Beamtenbund auch, dass die Jubiläumszuwendung deutlich zu niedrig angesetzt ist. Gerade im Vergleich zur Privatwirtschaft wirken zum 25. Jubiläum 300 Euro nicht gerade üppig, denn das sind gerade mal 12 Euro pro Jahr in einem Dienst- und Treueverhältnis.

Der DBB NRW hofft, dass die Verordnung Anfang 2017 in Kraft treten kann und wird an dieser Stelle über weitere Neuigkeiten informieren.

Stellungnahme des DBB NRW

zum Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Jubiläumszuwendungsverordnung – JZV NRW) gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes.  

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