Runderlass des Ministeriums der Finanzen
Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
Foto: Land NRW | Ralph Sondermann NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk
Die Landesregierung hat am 5. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen gebilligt und beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine Verbändeanhörung durchzuführen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften und Verbänden vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf den Beamten- und Richterbereich sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen und die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 geregelt werden.
Zudem soll eine entsprechende Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgen.
Die sich aus der Erhöhung ergebenden Beträge sind möglichst ab Ende Juni mit den Juli-Bezügen zur Auszahlung zu bringen. Mit der Auszahlung der erhöhten Bezüge sind die Erhöhungsbeträge für die Monate April bis einschließlich Juni 2026 gleichzeitig nachzuzahlen.
Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung im Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen; der Vorbehalt bezieht sich auf die Mehrbeträge, die sich gegenüber den nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu zahlenden Beträgen ergeben.
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