Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Nach einem ergebnislosen Verhandlungsauftakt für die Beschäftigten von Bund und Kommunen folgten mehrere hundert Beschäftigte dem Aufruf der komba gewerkschaft unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion und legten ihre Arbeit am 27.01.2023 nieder.
Die erste Verhandlungsrunde bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wurde gestern (24.01.) ergebnislos beendet. Der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach verurteilte die Blockadehaltung der Arbeitgeber und…
Um die angespannte Situation der Pflegekräfte im Justizvollzug ging es bei einem Gespräch zwischen dem Vorsitzenden der Tarifkommission des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion Andreas Hemsing, Vorstandsmitgliedern des BSBD NRW sowie des Arbeitgeberverbandes des Landes NRW (AdL NRW).
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