Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Zu einem tagespolitischen Austausch traf sich Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, mit Jörg Blöming, dem Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA), in der Geschäftsstelle. Jörg Blöming nutzte dabei die Gelegenheit die vom DBB NRW anlässlich des 80. Gründungsjubiläums des Landes…
150 Jahre Konrad Adenauer. 80 Jahre Nordrhein-Westfalen – zwei markante Jubiläen, die untrennbar miteinander verbunden sind. Während Konrad Adenauer als erster Bundeskanzler weltweit bekannt wurde, geriet sein Wirken als Landespolitiker in Nordrhein-Westfalen in den Hintergrund.
Das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) wurde inzwischen von der Landesregierung in den Gesetzgebungsprozess des Landtages eingespurt und im Rahmen der ersten Lesung durch das Plenum an die Ausschüsse verwiesen. Hier ist auch die Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenverbände vorgesehen.
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