Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Das Ansinnen von Bundesjustizminister Marco Buschmann, nach der tödlichen Messerattacke auf einen Polizeivollzugsbeamten in Mannheim, das Strafrecht effektiver anwenden zu wollen, ist nach Ansicht des Landesbundes Nordrhein-Westfalen im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) grundsätzlich der richtige Ansatz aber in der angedachten…
Für den Staat und seine Institutionen geht es weiter bergab. Nach der heute veröffentlichten 18. dbb Bürgerbefragung halten 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger den Staat für überfordert, nur noch 25 Prozent glauben, dass er seine Aufgaben erfüllen kann - ein neuer Tiefpunkt.
Nach Veröffentlichung und Vorstellung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2023 (PKS) am 9. April 2024 durch Bundesinnenministerin Faeser sieht sich der Landesbund Nordrhein-Westfalen im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) in seinen jahrelangen Warnungen vor zunehmender Gewalt gegenüber Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes…
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