Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Bei sommerlicher Hitze wird an vielen Arbeitsplätzen der Verzicht auf Klimaanlagen als eine Art normkonforme Selbstkasteiung praktiziert, während kommunale und betriebliche Klimaschutzpläne stattdessen oft auf Alibi-Maßnahmen wie Grünpflanzen im Büro und Wasserflaschen für Beschäftigte setzen.
Die im vergangenen Jahr gestartete Veranstaltungsreihe „Der öffentliche Dienst – Vielfalt statt Einfalt“ führte in diesem Jahr in die Kreisverwaltung Herford. Als Gastgeber begrüßte der Kreis Herford am 15. Juni 2026 rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Einzelgewerkschaften des dbb NRW (komba, DStG, vlbs, BSBD und BDF).
Arbeitgeber dürfen den Urlaub ihrer Beschäftigten nicht pauschal auf zwei zusammenhängende Wochen begrenzen. Ein solcher Grundsatz verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen mit Beschluss vom 2. März 2026 entschieden.
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