Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Gern begrüßte der DBB NRW kürzlich Vertreter vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) in seiner Geschäftsstelle. Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, empfing gemeinsam mit Marcus Michel, Referent Public Affairs, den Vorsitzenden des BdSt NRW, Rik Steinheuer, den stellvertretenden Vorsitzenden Eberhard Kanski sowie…
Auch in Düsseldorf haben über 200 Beschäftigte der Justizbehörden der Landeshauptstadt ihren Forderungen in der Einkommensrunde Nachdruck verliehen. „Ohne konkurrenzfähige Bezahlung verlieren wir die Menschen, die unser Gemeinwesen am Laufen halten. Gute Arbeitsbedingungen sind kein Luxus. Sie sind elementare Voraussetzung für funktionierende…
Der Kreisverband Lippe des Deutschen Beamtenbundes hatte zu einer Sondervorstellung des Zimmertheaters in Detmold eingeladen. Aufgeführt wurde das Stück „Und alles auf Krankenschein“.
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