dbb Münster
Änderungen im Beihilferecht NRW ab 01.01.2019
Zum 01.01.2019 wurden die Beihilfe-Vorschriften in NRW geändert. Mit dem beigefügten Flugblatt unseres Mitgliedsverbandes, der KOMBA-Gewerkschaft, informieren wir Sie unter anderem über die nachfolgend genannten Vorschriften.
Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW)
Aufwendungen für eine Familien- und Hauspflegekraft (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO NRW)
Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kurmaßnahmen (§ 7 Abs. 2 BVO NRW)
Weitere Informationen entnehmen Sie der PDF-Datei.