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dbb Münster

Änderungen im Beihilferecht NRW ab 01.01.2019

10. März 2019

Zum 01.01.2019 wurden die Beihilfe-Vorschriften in NRW geändert. Mit dem beigefügten Flugblatt unseres Mitgliedsverbandes, der KOMBA-Gewerkschaft, informieren wir Sie unter anderem über die nachfolgend genannten Vorschriften.

Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW)

Aufwendungen für eine Familien- und Hauspflegekraft (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO NRW)

Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kurmaßnahmen (§ 7 Abs. 2 BVO NRW)

Weitere Informationen entnehmen Sie der PDF-Datei.

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