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DBB NRW stellt Musterantrag und –widerspruch zur Verfügung

Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamte (ab drittem Kind)

02. November 2017

Aufgrund der durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2017 ( u.a. 3 A 1058/15) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.05.2017 (u.a. 3 K 4913/14) erneut aufgeworfenen Frage der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter (ab dem dritten Kind) in Nordrhein-Westfalen hat sich der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen entschieden, den betroffenen Beamtinnen und Beamten Musteranträge und –widersprüche zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2017 ( u.a. 3 A 1058/15) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.05.2017 (u.a. 3 K 4913/14) erneut aufgeworfenen Frage der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter (ab dem dritten Kind) in Nordrhein-Westfalen hat sich der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen entschieden, den betroffenen Beamtinnen und Beamten Musteranträge und –widersprüche zur Verfügung zu stellen.

Der DBB NRW kann derzeit nicht abschließend beurteilen, ob und ab welcher Besoldungsgruppe die kindbezogenen Bezügebestandteile ab dem dritten Kind verfassungsmäßig zu niedrig bemessen sind. Es ist aber notwendig, dass sich die betroffenen Beamtinnen und Beamten gerade im Hinblick auf den offenen Ausgang der Verfahren mögliche Ansprüche sichern.

Daher ist allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern, die für mehr als zwei Kinder familienbezogene Bezüge erhalten, zu empfehlen, einen Antrag auf entsprechende Erhöhung der Besoldung bzw. Versorgung zu stellen und gegen die Höhe der Familienzuschläge Widerspruch einzulegen.

 

Musterantrag und –widerspruch

Es wird empfohlen, den vom DBB NRW entworfenen Antrag zu verwenden.

Hinweis: Der DBB NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Antrag und Widerspruch für jedes Jahr zu wiederholen ist. Empfehlenswert ist dies jeweils zu Beginn eines Jahres. Das Ministerium der Finanzen NRW hat bereits signalisiert, bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung nicht über die Anträge und Widersprüche zu entscheiden.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten weder Beratungs- noch Verfahrensrechtsschutz gewährt werden kann.

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