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Zu Forderungen nach einer Rentenversicherungspflicht der Beamtenschaft

Argumente statt Populismus und Neiddebatten

12. März 2026

Die derzeit wiederholt aufgestellte Forderung, Beamte in die Rentenversicherung oder andere Sozialversicherungssysteme einzahlen zu lassen, ist aus Sicht des DBB NRW populistisch und letztlich wenig lösungsorientiert, da sie lediglich eine Neiddebatte zwischen den beiden Versorgungssystemen befeuert aber keinen Beitrag zur Reform der Sozialversicherungssysteme leistet. Die Thematik ist zu komplex, um diese in Überschriften formulieren zu können. Der DBB NRW hat nachstehende Argumente für die gewerkschaftliche Basisarbeit der Mitgliederschaft als Handreichung zusammengefasst.

Wie unterscheiden sich Pension und Rente?

Grundsätzlich kann man die beiden Systeme nicht vergleichen. Die sogenannte Beamtenpension ist eine verpflichtende Leistung des Dienstherrn im Rahmen seiner Alimentationspflicht gegenüber seiner Beamtenschaft, die sich letztlich aus Artikel 35 Grundgesetz ergibt. Als Gegenleistung für die Treuepflicht der Beamten, sich zum Beispiel stets für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, sich jederzeit rechtsstaatlich zu verhalten sowie einem Streikverbot zu unterliegen oder sich an einen anderen Dienstort versetzen zu lassen, verpflichtet sich der Dienstherr (der „Arbeitgeber“ der Beamten) den Beamten lebenslang, also auch nach Ausscheiden aus Dienst und Berufsleben, so zu alimentieren, dass er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie unabhängig von weiteren Einnahmen, z.B. durch konfliktbehaftete Nebenjobs oder die Annahme von Zusatzleistungen, bestreiten kann. Dies sichert die Amtsführung frei von politischer Einflussnahme und Korruption. Daraus ergibt sich folglich bereits eine verfassungsrechtlich garantierte Pension, die den amtsangemessenen Lebensunterhalt deckt. Heute erreicht kaum noch jemand deren Höchstgrenze von 71,75 Prozent. Der Durchschnittswert liegt bei etwa 67 Prozent.

Die beitragsfinanzierte Rentenversicherung war dagegen, ihrem historischen Ursprung nach, als zusätzliche Versorgung gedacht, um gemeinsam mit persönlichem Vermögen sowie betrieblicher Vorsorge, den Versicherten bei Ausscheiden aus dem Berufsleben einen finanziellen Beitrag zum Lebensunterhalt zu leisten. Allerdings wurde das System in den letzten Jahrzehnten durch eine erhebliche Leistungsausweitung und die gesellschaftspolitische Fokussierung auf den Alleinbezug sowie die Verschleppung von Demografie bedingten Strukturreformen finanziell überfordert. Durch daraus folgende, stetig steigende Zuschüsse zur Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt (vorgesehen sind rund 127,8 Milliarden Euro im Jahr 2026, etwa ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes), leisten auch Beamte nunmehr seit Jahrzehnten durch ihre Steuerlast einen entscheidenden Beitrag zur Rentensicherheit, ohne jedoch Leistungen aus der Rentenversicherung zu beziehen. 

Warum sind Pensionen durchschnittlich höher als Rentenzahlungen?

Ein direkter Vergleich zwischen der durchschnittlichen Renten- und Pensionshöhe ist unsachlich, da sich die beiden Vergleichsgruppen nicht seriös vergleichen lassen. Einerseits handelt es sich bei der Vergleichsgruppe „Pensionsbezieher“ vollständig um fachqualifizierte bzw. akademische Positionen und Tätigkeiten, in der Regel ab EQR-Niveau 5 (Europäische Qualifikationsrahmen) und höher, die zudem überwiegend über einen vollständigen und durchgehenden Erwerbslebenslauf verfügen. Die Vergleichsgruppe „Rentenbezieher“ enthällt dagegen auch Anlern- und Hilfstätigkeiten aus dem Niedriglohnsektor sowie Teilzeit- und Saisonbeschäftigung, wie auch Minderbeitragszahlungen der Bundesagentur bei Arbeitslosigkeit oder „Anrechnungszeiten ohne Bewertung“ bei (vorübergehendem) Sozialleistungsbezug. Hoch- und höchstqualifizierte Beschäftigungsverhältnisse werden dagegen bei Berechnung der durchschnittlichen Rentenhöhe kaum erfasst, da sie oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegen oder durch Selbständige und Angehörige der freien Berufe ausgeübt werden, die nicht einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Bei einer entsprechenden Bereinigung und tatsächlichen Anpassung dieser beiden Vergleichsgruppen an ausschließlich adäquate Qualifikationsebenen, Berufsbilder und Beschäftigungsverhältnisse würde sich bei der Differenz zwischen Renten- und Pensionshöhe ein anderes Bild zeigen.

Warum zahlen Beamte nicht einfach auch in die Rentenversicherung ein?

Die geforderte Beitragspflicht für die Beamtenschaft würde die kommunalen Haushalte sowie den Landeshaushalt nur vor neue Herausforderungen stellen: Viele Verfechter der Rentenversicherungspflicht für Beamte beziehen nicht in ihre Argumentation ein, dass die Beiträge zur Sozialversicherung gerade nicht aus der regulären Besoldung der Beamten geleistet werden dürfen, sondern die Besoldung müsste, um verfassungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, um den zu leistenden Betrag erhöht werden. Denn um eine verfassungsgemäße Besoldung des Beamten weiterhin zu gewährleisten oder zu erreichen, muss der Beamte in die finanzielle Lage versetzt sein, den zusätzlichen Arbeitnehmeranteil zu leisten, da ansonsten eine verfassungswidrige Unteralimentierung vorliegen würde. Weiterhin entfällt auf den Dienstherrn sogleich noch der Arbeitgeberanteil am Versicherungsbeitrag, was nochmals zu haushalterischen Mehrbelastungen führt und letztlich nur durch eine erhöhte Kreditaufnahme und weitere Zinsbelastungen in der Zukunft umzusetzen ist. 

Welche Auswirkungen hätte eine Rentenversicherungspflicht der Beamtenschaft?

Die Ausgaben für das Personal (55 Prozent Beamte und 45 Prozent Tarifbeschäftigte) im Kernhaushalt des Landes NRW belaufen sich derzeit auf etwa 32,8 Milliarden Euro, knapp 31 Prozent des Gesamthaushalts. Bereits der aktuell für die Tarifbeschäftigten vereinbarte und für die Beamtenschaft angekündigte Gehaltszuwachs für die etwa 450.000 Landesbediensteten in NRW kostet das Land knapp eine Milliarde Euro zusätzlich pro Jahr. Bei einem zusätzlich zu leistenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent (je zu Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen) würde die unvermeidbare Mehrbelastung den Landeshaushalt sprengen.

Untersuchungen, z.B. von der 2020 durch die Bundesregierung eingesetzte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ oder vom ifo-Institut, haben ergeben, dass eine solche Einbeziehung mittel- und langfristig zudem keine Entlastung der Rentenversicherung bringt, sondern die Probleme verschärfen dürfte. Denn mögen zwar zunächst zusätzliche Einnahmen generiert werden, würden die Beamten aber auch Rentenansprüche erwerben und höhere Ausgaben verursachen. Denn eins der großen Probleme der Rentenversicherung, nämlich die „ungünstige“ Demografie, besteht auch in der Beamtenschaft. Zukünftig würden im Verhältnis noch weniger Einzahler auf noch mehr Rentenempfänger kommen.

Im Ergebnis hätte dieser Plan keine Gewinner und würde kein Problem lösen:

  • die Haushalte würden nicht entlastet
  • die Rentenversicherung steht weiterhin vor den gleichen strukturellen Problemen
  • die Beamten hätten keine Vorteile und
  • die Rentnerinnen und Rentner hätten keinen Cent mehr Rente.

Die Handreichung können Sie hier downloaden.

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