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DBB NRW zum Rettungsschirmgesetz und Nachtragshaushaltsgesetz 2020

Auf den öffentlichen Dienst ist jeder Zeit Verlass

24. März 2020

Der DBB NRW begrüße ausdrücklich, dass das Land Nordrhein-Westfalen entschlossen ist, schnelle finanzielle Hilfe zu gewähren, um Schäden für alle Beteiligten zu mildern, so Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW.

Der DBB NRW hat zu dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz) und zu dem Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – NHHG 2020) vom 23.03.2020 Stellung genommen.

Auch um das möglichst rasch durchzuführende parlamentarische Verfahren nicht zu verzögern, hat sich der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen einer ausführlichen Stellungnahme enthalten. Der Vorsitzende des DBB NRW: „Wir erkennen dabei an, dass aufgrund der derzeitigen besonderen Krisensituation eine zwar pragmatische aber dennoch demokratische Beteiligungsprozesse wahrende Verfahrensweise gewählt wird.“

Der DBB NRW will zeitnah Vorschläge unterbreiten, welche Maßnahmen aufgrund der Krisensituation aus seiner Sicht notwendig und geboten sind. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sei aber – auch als Signal an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – durch geeignete auch gesetzgeberische Maßnahmen klar zu stellen, dass geleistete Mehr- und Überstunden nicht verfallen.

Dies gelte für alle Bereiche des öffentlichen Diensts und nicht nur für jetzt aufgrund der besonderen Belastungssituation neu anfallende, sondern auch für bereits vorhandene Stunden. Diese könnten nämlich derzeit weitgehend nicht mehr in Freizeit ausgeglichen werden, so Roland Staude in seiner Stellungnahme. Ein finanzieller Ausgleich sei aufgrund der hierfür vorgesehenen Beträge nicht ausreichend und auch nicht angemessen.

Roland Staude: „Gerade in der jetzigen Situation zeigt sich erneut, dass auf den öffentlichen Dienst zu jeder Zeit Verlass ist und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jederzeit das Funktionieren des Staates zu garantieren bereit sind. Der öffentliche Dienst verdient dafür die Wertschätzung, die ihm in der Vergangenheit zu oft verwehrt wurde.“

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 24.03.2020 mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens verabschiedet. Dieses sogenannte NRW-Rettungsschirmgesetz wird von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020 flankiert. Damit stehen nun bis zu 25 Milliarden Euro zur Verfügung, um die direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise abzufedern

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