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Gespräch mit dem Staatssekretär der Finanzen NRW

Besoldung in NRW verfassungswidrig?

07. Dezember 2020

Im Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Entscheidungen zur Besoldung veröffentlicht, eine für das Land Berlin und eine für Nordrhein-Westfalen. Über die direkten und indirekten Auswirkungen dieser Entscheidungen hat der DBB NRW im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Staatssekretär der Finanzen NRW, Dr. Patrick Opdenhövel, gesprochen.

Die Besoldung von Richterinnen und Richtern mit drei oder mehr Kindern ist in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Jahren in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Festgestellt hatte das Bundesverfassungsgericht dies für einige zurückliegende Jahre, es dürfte jedoch davon auszugehen sein, dass weitere Jahre und auch das aktuelle Jahr betroffen sind. Hier hat das Bundesverfassungsgericht die Landesregierung angewiesen, bis zum 31.07.2021 nachzubessern. Auch die Höhe der „Grundbesoldung“ wurde vom Bundesverfassungsgericht kritisiert, allerdings bezieht sich dieses Urteil auf Richterinnen und Richter in Berlin. Mittelbar hat das Berliner Urteil jedoch auch Auswirkungen auf Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen. Der DBB NRW hatte aus diesem Grund seinen Mitgliedern bereits geraten, Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, bezogen sowohl auf die Grundbesoldung und – sofern zutreffend – zusätzlich bezogen auf die Zuschläge ab dem dritten Kind. Nur wenn dies schriftlich bis zum 31.12.2020 erfolgt, können mögliche über die bisher gewährte Besoldung hinausgehende Ansprüche für das Jahr 2020 gesichert werden.

Die Bedeutung dieser Widersprüche wurde im Gespräch mit dem Staatssekretär der Finanzen NRW noch einmal deutlich. „Das Ministerium lehnt eine Gleichbehandlungszusage aus rechtlichen Gründen ab“, berichtet Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen. Mit dieser wären die Ansprüche aller Beamtinnen und Beamten gesichert gewesen, wenn sich bei der Prüfung herausstellen sollte, dass die Besoldung in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen ist. Eine eventuelle Nachzahlung wäre dann von Amts wegen erfolgt. „Eine solche Zusage wäre fair gegenüber den Beschäftigten gewesen und gerade in der jetzigen Zeit eine wichtige Geste der Wertschätzung“, so der DBB NRW Vorsitzende.

Einen wichtigen Erfolg konnte der DBB NRW im Gespräch aber trotzdem erreichen. Staatssekretär Dr. Opdenhövel hat die Zusage gemacht, dass alle eingereichten Widerspruchsverfahren ruhend gestellt werden und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Dadurch konnte vermieden werden, dass die Mitglieder, die Widerspruch/Widersprüche eingelegt haben, nach Ergehen des Widerspruchsbescheids hätten klagen müssen bzw. eine kostenauslösende Klage hätte prüfen müssen.

Weitere Informationen zum Thema sowie Musteranträge und -widersprüche finden Sie hier.

Neben dem DBB NRW nahmen am Gespräch mit dem Staatssekretär der Finanzen NRW, Dr. Patrick Opdenhövel, der DGB NRW, der Deutsche Richterbund NRW und die Vereinigung der Verwaltungsrichter NRW teil

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