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Erste Regelung zur Absicherung der Beschäftigten

Bundesfernstraßenreform: Tarifverhandlungen gestartet

19. Juli 2018

Nach langer Hängepartie sind die „längst überfälligen“ Tarifverhandlungen zur Bundesfernstraßenreform zwischen Gewerkschaften und Bundesverkehrsministerium (BMVI) am 19. Juli 2018 in Berlin gestartet.

dbb Vize und Tarifvorstand Volker Geyer zeigte sich nach der ersten Runde „vorsichtig optimistisch“. „Wir durften feststellen, dass sich die vom Bundesverkehrsministerium vertretene Arbeitgeberseite nun endlich konkret der Lösung der vielfältigen und komplexen Probleme beim Übergang der Autobahnverwaltung von den Ländern auf den Bund widmen möchte“, fasste Geyer den Auftakt der Tarifverhandlungen zusammen.

In der Runde, in der BMVI-Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz die Verhandlungen für den Bund führte, wurde ein detaillierter Zeit- und Themenplan für die weiteren Verhandlungsrunden verabredet. Zudem wurde ein erster Tarifvertrag zur Absicherung der Beschäftigten bei Erklärung der Wechselbereitschaft unterzeichnet, „der sicherstellt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich für einen Wechsel von ihrem jeweiligen Landesarbeitgeber zum Bund aussprechen wollen, in keinem Fall ihr gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht gegen diese Erklärung verlieren“, erläuterte Geyer. „Das ist eine erste wichtige vertrauensbildende Maßnahme, um Ruhe in die verunsicherten Belegschaften und Sachlichkeit in die weiteren Diskussionen zu bringen“, so der dbb Vize. „Wir müssen nun 16 einzelne Landesregelungen mit denen des Bundes unter einen Hut bringen und Entgelte, Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Zuschläge sowie betriebliche Zuordnungen regeln.“

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