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dbb Münster

Corona Schutzimpfung auch für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte kostenfrei

  • Bildmontage: dbb Münster
10. April 2021

 

Schutzimpfung, Schnelltests, sowie andere Kranken- und Pflegekosten in Zusammenhang mit Corona. Wer zahlt was? Gelten die gleichen Grundsätze für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte, wie für gesetzlich Krankenversicherte?

Die nachfolgenden Informationen hat die Beihilfestelle des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW veröffentlicht:

Impfung gegen Coronaviren

Gesetzlich und privat krankenversicherte Personen haben Anspruch auf eine kostenfreie COVID-19-Schutzimpfung. Somit entstehen beihilfeberechtigten Personen und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen hierfür grundsätzlich keine Kosten. Dies gilt sowohl für die Impfung in Impfzentren als auch für Impfungen durch Haus- und Fachärzte.

Corona-Schnelltests

Aufwendungen für Testungen zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus sind beihilfefähig, wenn sie entsprechend der sonstigen Grundsätze notwendig und angemessen sind. Ein Anspruch besteht insbesondere bei Testungen von Personen, die bereits einen Anspruch auf entsprechende Leistungen, insbesondere als Teil der ambulanten Krankenbehandlung (z.B. bei bereits bestehenden Krankheitssymptomen) oder Krankenhausbehandlung (z.B. vor einer voll- oder teilstationären Aufnahme), haben. Durch den individuellen Ansatz der Beihilfe i.V.m. der Voraussetzung der (medizinischen) Notwendigkeit und wirtschaftlichen Angemessenheit von Aufwendungen scheidet eine Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für selbst beschaffte Tests, Schnelltests oder Massentests ohne vorherige personenbezogene medizinische Indikation aus. Ggf. bestehen Ansprüche auf eine Testung, die sich aus der „Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV“ ergeben.  Insoweit ist das Beihilferecht grundsätzlich nicht tangiert. Die jeweiligen Leistungserbringer rechnen die erbrachten Leistungen - unabhängig vom Versichertenstatus der getesteten Person- über die Kassenärztliche Vereinigung oder die Pflegekassen ab.

Informationen der privaten Krankenversicherer finden Sie unter folgenden Links:

https://www.pkv.de/wissen/corona/corona-impfung-fragen-und-antworten/

https://www.pkv.de/wissen/corona/impf-termine-fuer-privatversicherte/

Weitere Informationen der Beihilfestelle des LBV NRW finden Sie hier in der beigefügten Informationsdatei

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