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Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. auf der dbb Jahrestagung

Das ist eine Mahnung, eine schallende Ohrfeige für das Land Berlin

19. Januar 2021

Di Fabio äußerte sich auf der dbb Jahrestagung am 11.01.2021 in seinem Fachvortrag auch zur verfassungsgemäßen Alimentation der Beamtinnen und Beamte und nahm dabei Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2020. Darin wird unter anderem die qualitätssichernde Funktion der Alimentation herausgestellt.

„Mit der Entscheidung wird klargemacht: Wenn die Besoldung den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht mehr entspricht, hat das Konsequenzen für die Qualität des öffentlichen Dienstes“, so Di Fabio.

Man könne, etwa im Justizdienst, nicht das Niveau beliebig absenken. Man könne es mal für ein, zwei Jahre tun, aber wenn man es systematisch mache, dann werde irgendwann in der Fläche der öffentliche Dienst nicht mehr die Qualität haben, die man benötige.

„Das ist eine Mahnung, eine schallende Ohrfeige für das Land Berlin“, so der Bundesverfassungsrichter a. D. „Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass junge Leute aus ihrem Ethos und ihrer Gemeinwohlorientierung heraus in den Öffentlichen Dienst gehen. Sondern hier muss auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung in der Besoldungs- und Versorgungsstruktur sichtbar bleibt.“

Hier sieht sich der DBB NRW mit seiner Argumentation bestätig und hat jüngst gemeinsam mit allen DBB Landesbünden eine Aktion gestartet, die die Finanzminister der Länder auffordert, für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen.

 

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