Nachtrag zum Haushaltsplan des Landes: 1. Lesung im Landtag
DBB NRW: Erster Schritt in die richtige Richtung
Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016) wurde in erster Lesung am 02.03.2016 erörtert.
Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016) wurde in erster Lesung am 02.03.2016 erörtert.
Hintergrund ist das von der Landesregierung beschlossene 15-Punkte-Programm zur weiteren Stärkung der inneren Sicherheit und zur besseren Flüchtlingsintegration. So sieht der Nachtragshaushalt u. a. 300 zusätzliche Planstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (davon jeweils 100 für Richter und Staatsanwälte) vor. Durch 500 zusätzliche Stellen mehr soll die Polizeipräsenz vor Ort verstärkt und Polizisten von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.
Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von rund 46,9 Millionen Euro vorgesehen, am Haushaltsvolumen von rund 69,6 Milliarden Euro soll sich nichts ändern.
Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, sieht mit dem jetzt vorgelegten Nachtragshaushalt einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
An der zuletzt veröffentlichten Forsa Lehrerbefragung im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) zur Berufszufriedenheit zeigt sich, dass beispielsweise im Lehrerbereich noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Lehrer beklagen zu große Klassen in zu kleinen Räumen und eine zu dünne Personaldecke in den Schulen. Der Vorsitzende des VBE, Udo Beckmann, vermutet, dass der Unterrichtsausfall viel höher wäre, wenn die Kollegen nicht bereit wären, deutlich über ihr Soll hinauszugehen.
Mitteilung des Finanzministeriums NRW
mit dem von der Landesregierung beschlossenen 15-Punkte-Programm.
Bericht auf der Website des VBE.