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Mehrleistung muss sich wieder lohnen

DBB NRW für mehr Leistungsanreize im Öffentlichen Dienst

05. März 2024

Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Anspruch haben, auch die besten und klügsten Köpfe für den Landesdienst gewinnen zu können, um die staatliche Handlungsfähigkeit in Kernbereichen sicherzustellen. Dazu sind marktgerechte, wettbewerbsfähige Bedingungen erforderlich. Nach Ansicht des Landesbundes Nordrhein-Westfalen des Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) kann eine stärker leistungsorientierte Besoldung einen wichtigen Beitrag für eine Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes leisten.

Hierzu erklärt der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Das Land muss von seinen Möglichkeiten Gebrauch machen, besondere Leistungen auch entsprechend besser zu honorieren. Dass bisher nur zwei Beamte überhaupt profitiert haben, ist angesichts der Situation, die wir erleben, fragwürdig. Denn ein solches Anreizsystem kann helfen, den hohen Stand unbesetzter Stellen endlich zu verringern. Wir stehen ja nicht nur vor einer massiven Pensionierungswelle, zugleich wandert eine hohe Zahl von Beschäftigten in die Privatwirtschaft oder zum Bund ab. Das muss dringend gestoppt werden, damit das Land handlungsfähig bleibt. Natürlich ist ein solches System auch mit Aufwand verbunden, weil es von den Vorgesetzten ein System zur Leistungsbeurteilung verlangt, weil ja nur bis zu 15 Prozent in den Genuss kommen sollen. Aber wir als Beamtenbund halten das für machbar und wir befürworten alle in Betracht kommenden Leistungsanreize innerhalb der Belegschaft, weil wir Verfechter eines dem Leistungsprinzip verpflichteten öffentlichen Dienstes sind.“

Für den DBB NRW wirft zudem die stärkere Betonung der kindbezogenen Familienzuschläge die Frage auf, ob das Leistungsprinzip im Besoldungsgefüge noch hinreichend beachtet ist. Hierzu Roland Staude: „Dass das Land so stark auf Familienzuschläge setzt, ist aus seiner Sicht eine Sparmaßnahme. Denn diese fallen ja nur so lange an, so lange die Kinder Kinder sind. Zudem sind die Familienzuschläge nicht versorgungsrelevant. Damit das Lohnabstandsgebot aber gewahrt bleibt, plädieren wir für eine Erhöhung der Besoldung. Doch wir erleben in den Gesprächen mit dem Land vor allem finanzpolitische Kreativität. Natürlich sehen wir die Zwänge durch die angespannte Haushaltslage. Aber dass das Land nun bei der Frage der amtsangemessenen Alimentation als Idee auch das Partnereinkommen einbeziehen will, werden wir so nicht akzeptieren. Da muss mehr kommen.“

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