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Vorübergehende Anhebung der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen

DBB NRW nimmt Stellung zum Gesetzentwurf des Landesreisekostengesetzes

01. September 2022

Steigende Energiekosten, hohe Benzin- und Dieselpreise stellen neben der Inflation eine nicht unerhebliche Belastung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dar, deren Ende nicht abzuschätzen ist.

 

Denn noch ist eine Vielzahl der Beschäftigen gehalten, für dienstliche Fahrten ihren privaten PKW zu nutzen. Seit Jahren hat der DBB NRW hinsichtlich der Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 € je gefahrenen Kilometer, eine spürbare Anhebung  gefordert. Daher plädierte der DBB NRW immer wieder für eine Anpassung an die Preissteigerung, um eine spürbare Entlastung der Beschäftigten zu gewährleisten.

Zwar wurden seitens des Landes in § 5 Landesreisekostengesetz (LRKG) die meisten Erstattungsbeträge angehoben, nicht jedoch die „normale“ Wegstreckenentschädigung von 0,30 € je gefahrenen Kilometer.

Die Forderung des DBB NRW, die Wegstreckenentschädigung auf Grund eklatanter Preissteigerungen anzupassen und zu erhöhen, ist bisher nicht umgesetzt worden, obwohl die gegenwärtige Situation innerhalb Europas durch den kriegerischen Übergriff Russlands auf die Ukraine die Notwendigkeit verdeutlicht, gerade jetzt zu handeln.

Befristete Anhebung der Wegstreckenentschädigung

Daher begrüßt der DBB NRW grundsätzlich die nunmehr geplante Anhebung der Wegstreckenentschädigung von 0,30 € auf 0,35 € für die Nutzung privater Kraftfahrzeuge bzw. 0,23 € für die Nutzung privater zweirädriger Kraftfahrzeuge und Fahrräder. Die Landesregierung plant mit der Gesetzesänderung eine temporäre Erhöhung, da die Entwicklung der Energiepreise derzeit nicht absehbar ist. Vor Ablauf der befristeten Anhebung im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 soll die Höhe der Wegstreckenentschädigung überprüft und die Vorschrift des § 5 Absatz 1 LRKG entsprechend angepasst werden. Abhängig vom Ergebnis der Evaluation kommt sowohl eine dauerhafte Anhebung der Höhe der Wegstreckenentschädigung als auch eine Absenkung auf das bislang geltende Niveau in Betracht.

DBB NRW fordert dauerhafte Anhebung der Wegstreckenentschädigung

Dennoch appelliert der Landesbund, die Wegstreckenentschädigung auch nach Ablauf der Befristung und erfolgter Evaluation, nicht wieder auf das Ursprungsniveau abzusenken, da die ursprüngliche Wegstreckenentschädigung von 0,30 € nicht mehr zeitgemäß ist. Hier bedarf es einer dauerhaften Anhebung. Letztlich stehen die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes nach bzw. während der noch immer bestehenden Corona Pandemie als Garant für einen funktionierenden und belastbaren öffentlichen Dienst. Gerade jetzt, wo es gilt, geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu helfen, bürgt der öffentliche Dienst trotz erheblicher Belastungen erneut und wird auch hier seinen Aufgaben gerecht werden. Es gilt jetzt, ein Zeichen der finanziellen Entlastung und der Wertschätzung zu setzen, um die Beschäftigten zu unterstützen.

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