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Gesetzentwurf zur Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

DBB NRW nimmt Stellung

27. April 2021

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig ist. Das Land hat bis zum 31.Juli 2021 Zeit, eine verfassungskonforme Lösung umzusetzen. Nun hat das Ministerium der Finanzen NRW einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Alimentation der betroffenen Beamtinnen und Beamten verbessert werden soll. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch Änderungen beim Thema begrenzte Dienstfähigkeit und Verbesserungen für Grundschullehrkräfte. Der DBB NRW ist als Spitzenorganisation aufgefordert, bis zum 7. Mai 2021 Stellung zu nehmen.

In seiner im Juli vergangenen Jahres veröffentlichten Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig zu niedrig ist. Das Gericht hatte konkrete Kriterien vorgegeben, welche Faktoren bei der Amtsangemessenheit der Alimentation, insbesondere beim Abstand zur Grundsicherung, zu beachten sind. Zur Umsetzung hat das Ministerium der Finanzen NRW nun einen Gesetzentwurf erarbeitet, der dem DBB NRW zur Stellungnahme vorliegt. Dieser beinhaltet eine deutliche Erhöhung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile ab dem 3. Kind. Diese Erhöhung soll für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab dem Jahr 2021 gelten. Diejenigen, welche in den Jahren 2011 bis 2020 ihre Ansprüche geltend gemacht hatten, sollen zudem eine Nachzahlung für die entsprechenden Jahre erhalten. Der DBB NRW hatte zu dieser Problematik Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt. „Eigentlich wäre an dieser Stelle eine Gleichstellungszusage angemessen gewesen“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. „Das hätte die Wertschätzung des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten zum Ausdruck gebracht.“ Eine solche Gleichstellungszusage hatte der DBB NRW bereits im Vorfeld gefordert.

Als vertane Chance sieht der DBB NRW zudem, dass nicht auch die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung in dem vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hatte. Diese betrifft die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten zwar nicht direkt, hat jedoch mittelbare Auswirkungen auf deren Besoldung. „Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Vorreiter zu sein, und die Alimentation wieder auf verfassungsfeste Füße zu stellen“, so Roland Staude. „Zumindest hat das Ministerium der Finanzen NRW aber angekündigt, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Besoldung in Nordrhein-Westfalen zu analysieren.“

Neben dem Thema Besoldung kinderreicher Familien behandelt der vorliegende Gesetzentwurf  noch das Thema begrenzte Dienstfähigkeit. Auch hier soll die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umgesetzt werden. Künftig sollen Beamtinnen und Beamten die begrenzt dienstfähig sind, einen verbesserten Zuschlag erhalten, mit dem Ziel der deutlicheren Besserstellung gegenüber Beschäftigten, die freiwillig in Teilzeit arbeiten.

Zuletzt enthält der Gesetzentwurf noch besoldungsrechtliche Aspekte des Masterplans Grundschule. Konkret geht es dabei um Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren an kleineren Grundschulen sowie um Beförderungsmöglichkeiten für Lehrekräfte an Grundschulen außerhalb von Schulleitungsämtern. 

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