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85.000 Besoldungswidersprüche für das Jahr 2022 sollen abgewiesen werden

DBB NRW warnt vor Klagewelle - Verfassungsgemäße Besoldung angemahnt

16. Januar 2024

Der Landesbund Nordrhein-Westfalen des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion (DBB NRW) ermahnte während der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtages die Landesregierung, die bisherige Praxis die Widersprüche der Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung ruhend zu stellen, fortzuführen.

Zugleich fordert der DBB NRW die Landesregierung auf, Amtsangemessenheit und Leistungsprinzip im Besoldungsgefüge wieder mehr in den Vordergrund zu rücken. Angesichts der hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023 bestehe die Gefahr, dass der leistungsbezogene Abstand aller Besoldungsgruppen gegenüber dem erhöhten Bürgergeld nicht mehr gewährleistet ist.

Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Eine Ruhendstellung der 85.000 Besoldungswidersprüche aus dem Jahre 2022 wäre Rahmen der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit sinnvoll, zielführend, lösungsorientiert und würde zu einer Befriedigung der Situation beitragen. Dies würde dem selbsternannten Arbeitnehmerland NRW mehr als gut zu Gesicht stehen und eine Klagewelle der Beamtenschaft gegen ihren `Dienstherren´ vermeiden.“

Mit seinen Entscheidungen vom 5. Mai 2015 sowie 17. November 2015 hat das Bundesverfassungsgericht Kriterien aufgestellt, welche das verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 GG als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums festgeschriebene Alimentationsprinzip konkretisieren und den dem Besoldungsgesetzgeber eröffneten weiten Entscheidungsspielraum in Form einer Missbrauchskontrolle eingrenzen. Der Dienstherr hat Beamtinnen und Beamten durch Besoldung und damit verbundene Leistungen einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, der den dort definierten Anforderungen entsprechen muss. Verfassungswidrig (niedrig) ist eine Besoldung dann, wenn sie in evident sachwidriger Weise den weiten Ermessensspielraum des Haushaltsgesetzgebers nach unten verlässt. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht eine mehrstufige Prüfung mit fünf genau definierten Kriterien vorgeschrieben.

Laut Tarifabschluss mit der TdL zum 29. November 2021 und nachfolgender Übertragung in den Besoldungsbereich stiegen die Einkommen der Tarifbeschäftigten sowie der Beamtinnen und Beamten in NRW zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent. Die jährliche Inflationsrate betrug laut Statistischem Bundesamt (Statista) für das Jahr 2022 6,9 Prozent und für das Jahr 2023 5,9 Prozent (in Summe 12,8 Prozentpunkte). Preissteigerungen bei Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs (Grundnahrungsmittel, Heizung, Strom) von teilweise über 30 Prozent fallen dabei besonders ins Gewicht. Somit ergibt sich rechnerisch ein Reallohnverlust von 10 Prozentpunkten.

Für den DBB NRW wirft einerseits die stärkere Betonung der kindbezogenen Familienzuschläge die Frage auf, ob das Leistungsprinzip im Besoldungsgefüge noch hinreichend beachtet ist. Zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die massiv veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Verfassungsgemäßheit der amtsangemessenen Alimentation haben. Denn diese können sich auf die Höhe des Grundsicherungsniveaus auswirken, welches wiederum als Ausgangsbasis zur Ermittlung des Abstandsgebots heranzuziehen ist.

Aus den Erfahrungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seit dem Jahr 2015 ist es aus Sicht des DBB NRW wünschenswert, bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung im Rahmen angestrebter Musterklageverfahren, die bisher bewährte Verfahrensweise der Ruhendstellung, hilfsweise Zurückstellung, der über 85.000 Besoldungswidersprüche der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes NRW für das Jahr 2022 weiterhin fortzuführen.

Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Für die Vorgehensweise der Ruhendstellung spricht auch, dass bundesweit derzeit etwa 40 Verfahren zur Alimentation noch vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Hier wird deutlich, wie fragil Besoldungsfragen sind. Da NRW in den letzten 10 Jahren ja mehrfach vor den Verfassungsgerichten - egal welche Farbenlehre ich jetzt wählen würde - verloren hat, scheint der Eindruck zu entstehen, dass durch diese Regelung das finanzielle Risiko minimiert werden soll.“

Die Beamtinnen und Beamte in den Klageweg zu zwingen, wäre laut Staude ein Affront gegen die Gewerkschaften und Verbände des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen.

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