KontaktRSSImpressumDatenschutz

Bas´ Vorschlag zur Rentenversicherungspflicht der Beamtenschaft

DBB NRW warnt vor Kollaps des Landeshaushaltes

12. Mai 2025

Zur Diskussion über den Vorschlag der neuen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die Beamtinnen und Beamten einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterwerfen, liegen bereits zahlreiche Einlassungen und Stellungnahmen aus der Bundespolitik vor.

Gerade einmal drei Tage im Amt als Bundesministerin mit dieser in der Koalition unabgestimmten Forderung in die Öffentlichkeit zu gehen kann man, nach Ansicht des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion, nur als klassischen Fehlstart bezeichnen. Ohne mit Inhalten zu argumentieren oder eine Folgeabschätzung vorzunehmen, wurden in einer vermeintlichen Gerechtigkeitsdebatte nur substanzlose Schlagzeilen produziert.

Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Abgesehen von der Garantie des Berufsbeamtentums im Grundgesetz und den damit verbundenen Grundpfeilern aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe, würde das Land NRW vor einer außerordentlichen finanzpolitischen Herausforderung stehen. Die Personalkosten der Landesbeamtinnen und -beamten im Landeshaushalt würden um 18,6 Prozent ansteigen, da das Land nicht nur 9,3 Prozent Arbeitgeberanteil übernehmen muss, sondern zusätzlich gezwungen ist, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten um den Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent zu erhöhen, um somit die verfassungsrechtlichen Mindestansprüche zu erfüllen.“ Die ohnehin schon finanzschwachen Kommunen sind hiervon ebenso betroffen.

Nach Ansicht des DBB NRW würde die Forderung der Bundesministerin auf eine Systemänderung hinauslaufen sowie den Zusammenhalt und Föderalismus in der Bundesrepublik akut gefährden: „Dafür darf es ja wohl keine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung geben“, so Staude.

Derzeit kommt mit 121 Milliarden Euro Zuschuss schon rund jeder dritte Euro der Rentenausgaben aus dem steuer- und schuldenfinanzierten Bundeshaushalt. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen bereits ohne Umsetzung dieser Forderung die verfassungsgemäße Besoldung durch die Nichteinhaltung des 15-prozentigen Abstandsgebotes zur Grundsicherung auf der Kippe, wie der Verfassungsrechtler und frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in einem verfassungsrechtlichen Gutachten festgestellt hat, welches der DBB NRW Ende letzten Jahres veröffentlichte.

Rundum informiert

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie