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Antworten der FDP zu den Wahlprüfsteinen des DBB NRW

Dienstrechtsmodernisierung ist ein fast sieben Jahre lang ausgebrüteter Rohrkrepierer

05. Mai 2017

„Der Pensionsfonds muss zielgenau für seine Zwecke eingesetzt werden und darf nicht zur allgemeinen Manövriermasse im Haushalt werden“, so die Antwort der FDP in Nordrhein-Westfalen zu einer Frage des Deutschen Beamtenbundes im Rahmen der DBB NRW Wahlprüfsteine

 

„Der Pensionsfonds muss zielgenau für seine Zwecke eingesetzt werden und darf nicht zur allgemeinen Manövriermasse im Haushalt werden“, so die Antwort der FDP in Nordrhein-Westfalen zu einer Frage des Deutschen Beamtenbundes im Rahmen der DBB NRW Wahlprüfsteine.

Die FDP NRW stand dem nordrhein-westfälischen DBB Rede und Antwort. Hier nun die Antworten im Einzelnen:

DBB NRW: Wo sehen Sie Ansatzpunkte für Optimierungen? Wäre vielleicht sogar eine zweite Dienstrechtsreform notwendig?

FDP: Die sogenannte Dienstrechtsmodernisierung unter Rot-Grün war leider in vielen Bereichen ein fast sieben Jahre lang ausgebrüteter Rohrkrepierer. Insofern sehen wir die Modernisierung des Dienstrechts in keinem Fall als abgeschlossen an. Leider hat die rot-grüne Landesregierung große Aufgabenfelder bei der Reform gänzlich ausgeblendet.

So gibt es auch in Zukunft in Nordrhein-Westfalen keine leistungsabhängige Komponente bei der Besoldung für die Beschäftigten des Landes. Dies wäre aus unserer Sicht absolut wünschenswert, um über das Instrument der Beförderung hinaus eine Anreizkomponente zu besitzen und besonderes Engagement auch finanziell honorieren zu können. Neben einer leistungsorientierten Besoldung ist auch eine größere Dynamik zwischen den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes überfällig: Aufstiegsprozesse sollten für diejenigen erleichtert werden, die mit besonderem Einsatz das Land voranbringen wollen.

DBB NRW: Ein Schwerpunkt der Dienstrechtsreform war das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Sehen Sie über die neuen Maßnahmen hinaus noch Handlungsbedarf bei diesem Thema?

FDP: Die rot-grüne Dienstrechtreform hat dem Land leider eine verfassungswidrige Beförderungsregel verordnet, die männliche Beschäftigte diskriminiert und durch die – wegen absehbar zahlreicher Klagen – in vielen Ressorts etliche Beförderungen gestoppt wurden. Dies betrifft dann sowohl männliche als auch weibliche Beschäftigte des Landes.

Berufliches Vorankommen ist eine wichtige Triebfeder für Motivation und Leistungsbereitschaft bei der täglichen Arbeit. Leider hat die rot-grüne Landesregierung diese Möglichkeit für viele Beschäftigte faktisch abgeschafft. Deshalb besteht hier ein klarer Handlungsbedarf des Gesetzgebers.

Die Regelungen gehören so ausgestaltet, dass wieder nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung über eine Beförderung entschieden wird. Wichtig ist jedoch, die Beurteilungsregelungen der einzelnen Ressorts so anzupassen, dass eine familienbedingte Teilzeittätigkeit nicht zu einer schlechteren Beurteilung führt, denn diese ist Grundlage einer jeden Beförderungsentscheidung. Damit wäre eine zeitgemäße Frauenförderung erreicht, die nicht gegen die Verfassung verstößt. Das Oberlandesgericht in Münster bestätigt übrigens mit seinem Urteil unseren Vorschlag für eine Novellierung der Beförderungsregelungen.

DBB NRW: Wie kann Ihrer Meinung nach die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gesteigert werden?

FDP: Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen gesteigert werden. Erstens muss die Bezahlung angemessen sein. Rot-Grün wollte bekanntlich durch die doppelte Nullrunde für einen Großteil der Beamten das Gegenteil erreichen.

Zweitens muss es reelle Aufstiegschancen geben – auch hier hat dilettantisches Regierungshandeln von Rot-Grün zu hunderten Beförderungsstopps geführt – Tendenz steigend. Drittens muss der öffentliche Dienst sich breiteren Bevölkerungsschichten öffnen. Leider wurde bei der Dienstrechtsreform auch die Durchlässigkeit von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst eher erschwert, als vereinfacht. Dies ist schade, da insbesondere vielen Personen mit langjähriger Berufserfahrung in der Privatwirtschaft der Zugang in den öffentlichen Dienst erschwert wird.

DBB NRW: Welchen Stellenwert hat Ihrer Meinung nach die Bezahlung für die Attraktivität?

FDP: Selbstverständlich ist die Bezahlung ein wesentlicher Aspekt für die Attraktivität eines Berufs. Die FDP-Landtagsfraktion hat mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster klargestellt, dass wir eine Abkopplung von weiten Teilen der Beamtenschaft von der allgemeinen Lohnentwicklung für verfassungswidrig und unfair halten.

Die Richter in Münster haben uns in dieser Meinung gestärkt. Es ist also klar, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Anspruch auf eine angemessen Bezahlung haben. Darüber hinaus sehen wir Freien Demokraten jedoch die Möglichkeit, durch eine leistungsbezogene Gehaltskomponente die Attraktivität der Bezahlung im öffentlichen Dienst weiter zu steigern.  

DBB NRW: Wie stehen Sie zum bestehenden System der Beihilfe und wie generell zum Berufsbeamtentum?

FDP: Wir Freien Demokraten stehen zum Berufsbeamtentum. Das Berufsbeamtentum hat sich bewährt und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, hiervon abzuweichen. Sicherlich gibt es eine nicht klar zu definierende Grenze, ob ein Staatsbediensteter ein Beamter sein sollte oder wann ein Angestelltenverhältnis als bessere Wahl erscheint.

Mit dem Beamtentum geht auch die Beihilfe einher. Das jetzige, für die meisten Beamten geltende System der Absicherung der Gesundheitskosten durch die Beihilfe und eine flankierende Privatversicherung gewährleistet eine gute Absicherung der Beamten und wird von diesen auch durchweg positiv angenommen. Insofern sehen wir auch hier keinen strukturellen Änderungsbedarf.

DBB NRW: Welche Position vertreten Sie zur Bürgerversicherung in diesem Zusammenhang?

FDP: Eine sogenannte Bürgerversicherung lehnen wir ab. Die FDP tritt für den Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung ein. Der Wettbewerb im dualen System und die Vorreiterrolle der PKV bei der Einführung neuer Behandlungsmethoden fördern medizinische Innovationen und sichern eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Im Gegensatz dazu sind in anderen europäischen Ländern mit staatlichen und vereinheitlichten Gesundheitssystemen lange Wartezeiten für fast alle Patienten bis hin zu Rationierungen im Gesundheitssystem sowie Einschränkungen der freien Arztwahl zu verzeichnen. Gerade Berufsgruppen wie Lehrer, Polizisten und andere Beamte, die bisher zu relativ günstigen Tarifen in der PKV versichert sind, müssten bei einem verpflichtenden Wechsel in eine Bürgerversicherung Einschnitte hinnehmen.

DBB NRW: Welche Maßnahmen können Sie sich konkret vorstellen, um für einen besseren Schutz Ihrer Beschäftigten zu sorgen?

FDP: Das Land muss als Dienstherr für den bestmöglichen Schutz seiner Beschäftigten sorgen. Dies beginnt mit einer guten Ausstattung und endet bei einer schnellen konsequenten Strafverfolgung derjenigen, die Beschäftigte des öffentlichen Dienstes angreifen, verletzen oder beleidigen. Insbesondere den Polizeibeamtinnen und -beamten gebührt mehr Respekt, Wertschätzung und Schutz. Wer für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgt, der muss auch selbst geschützt werden. Wir wollen, dass unsere Polizeibeamten entsprechend ausgebildet und ausgestattet sind. Die Polizei benötigt zum Beispiel auch Einsatzmittel, die der hochkomplexen Einsatzpraxis Rechnung tragen. Oftmals müssen Polizisten in gefährlichen Situationen innerhalb von Sekundenbruchteilen über das zweck- und verhältnismäßige Handeln entscheiden. Wir befürworten daher die Erprobung von Distanzelektroimpulsgeräten. Diese könnten als Einsatzmittel die taktische Lücke zwischen Pfefferspray und Schusswaffe schließen.

DBB NRW: Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um die Versorgungsausgaben zu stabilisieren:

FDP: Leider hat sich die rot-grüne Landesregierung entschieden, die Vorsorge für spätere Pensionsverpflichtungen massiv zurückzufahren. Da die Reduzierung der Zuführungen an den Pensionsfonds bereits beschlossene Sache ist, muss glaubhaft gemacht werden, dass die Verwendung der Mittel nicht durch die Kassenlage des Landes beeinflusst werden darf, sondern allein den Beamten zugutekommen soll.

Der Pensionsfonds muss zielgenau für seine Zwecke eingesetzt werden und darf nicht zur allgemeinen Manövriermasse im Haushalt werden. Um Rechtsklarheit in dieser Sache zu erreichen, muss deshalb ein Entnahmegesetz beschlossen werden, das zur Stabilisierung der Versorgungsausgaben führt.

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