Modifizierung der Beurteilungsbögen und –richtlinien durch Eckpunkte
Diskriminierungsfreies Fortkommen für Frauen und Männer
Die DBB Landesfrauenvertretung NRW hatte sich bereits in ihrer vorletzten Sitzung darauf verständigt, dass die einer Beförderung zugrundeliegenden Beurteilungsrichtlinien und Beurteilungsbögen einer Modifizierung bedürfen. Egal, ob Beamtinnen und Beamte, in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, muss aus Sicht der Frauenvertretung des DBB NRW geschlechtergerecht beurteilt werden.
Die DBB Landesfrauenvertretung NRW hatte sich bereits in ihrer vorletzten Sitzung darauf verständigt, dass die einer Beförderung zugrundeliegenden Beurteilungsrichtlinien und Beurteilungsbögen einer Modifizierung bedürfen. Egal, ob Beamtinnen und Beamte, in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, muss aus Sicht der Frauenvertretung des DBB NRW geschlechtergerecht beurteilt werden.
Neufassung des § 19 Abs. 6 LBG NRW
Mit diesem Themenbereich greift die Landesfrauenvertretung letztlich die durch die Neufassung des § 19 Abs. 6 LBG NRW eingeführte Regelung auf. Danach sollen Frauen bei der Beförderung bevorzugt werden, wenn sie bei Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich beurteilt worden sind. Mehrere nordrhein-westfälische Verwaltungsgerichte halten dies für verfassungswidrig. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden wird, da das Land NRW gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse bereits Rechtsmittel eingelegt hat.
Gendergerechte Beurteilungskriterien
„Grundsätzlich begrüßen wir den Ansatz, dass sich die Landesregierung des Themas Frauenförderung angenommen hat. Nur wäre es wünschenswert, wenn diese Förderung nicht erst bei eine potentiellen Beförderung zum tragen käme, sondern auf Grund veränderter Verhältnisse nicht notwendig wäre, “ so Elke Stirken, Vorsitzende der Landesfrauenvertretung. „Wir brauchen gendergerechte Beurteilungskriterien.“ Innerhalb der Gesellschaft findet die Gleichstellung von Frauen und Männern zwar eine breite Anerkennung. Nur hinkt die Umsetzung der Erkenntnis hinterher. Unerlässlich ist daher eine kritische Reflektion der bestehenden geschlechtsspezifischen Wahrnehmungsmuster und Bewertungen.
Arbeitsgruppe Beurteilungen
Dazu hat das Gremium nunmehr eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf Grund der mannigfaltigen Beurteilungsrichtlinien in den einzelnen Ressorts der im Land beschäftigen Beamtinnen und Beamten, hat sich die Arbeitsgruppe nach der ersten Sitzung darauf verständigt, dass ein Eckpunktekatalog erstellt wird. „ Eine für alle Bereiche zutreffende ideale Beurteilungsrichtlinie zu erstellen, ist aus unserer Sicht nicht möglich“, so die Vorsitzende. Die von der Frauenvertretung vorgeschlagene Aufnahme von verpflichtenden Beurteilungsstatistiken in das LGG hat das Land leider nicht aufgegriffen. Für eine gendergerechte Beurteilung bedarf es der Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Kontext und dem Ablauf innerhalb der Verwaltung, in dem die zu beurteilende Leistung beobachtet und bewertet wird. Es muss ein Umdenken in der Gesellschaft und insbesondere in den Köpfen der Beurteilerinnen und Beurteiler stattfinden. Da gibt es noch viel zu tun und hohen Schulungsbedarf.