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DBB NRW zum Haushaltsgesetz/Personaletat 2018

Endlich Attraktivitätsoffensive für Öffentlichen Dienst starten

20. November 2017

Mit Unverständnis hat Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, auf die von der Landesregierung dem DBB NRW gesetzte einwöchige Frist zu dem 3231 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf reagiert und dies in seiner Stellungnahme hierzu deutlich kritisiert. Hier könne man nicht mehr von einer - im LBG NRW vorgeschriebenen - „angemessen Frist“ sprechen. Wegen der kurzen Frist könne der DBB NRW nur zu einigen ausgesuchten Punkten Stellung nehmen, so der Vorsitzende.

Mit Unverständnis hat Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, auf die von der Landesregierung dem DBB NRW gesetzte einwöchige Frist zu dem 3231 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf reagiert und dies in seiner Stellungnahme hierzu deutlich kritisiert. Hier könne man nicht mehr von einer - im LBG NRW vorgeschriebenen - „angemessen Frist“ sprechen. Wegen der kurzen Frist könne der DBB NRW nur zu einigen ausgesuchten Punkten Stellung nehmen, so der Vorsitzende.

In Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels steht der Öffentliche Dienst in enormer Konkurrenz zur Privatwirtschaft um die besten Köpfe. Leider sei festzustellen, so Staude in seiner Stellungnahme, dass es dabei um die Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes zunehmend schlechter bestellt ist. „Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, nun endlich eine Attraktivitätsoffensive für den Öffentlichen Dienst zu starten und Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die am besten qualifizierten Fachkräfte gewonnen und vor allem auch langfristig gebunden werden können.“

Daher sei als erster Schritt eine Anhebung der Eingangsbesoldung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahngruppen 1, zweites Einstiegsamt (von A 6 auf A 7), 2, erstes Einstiegsamt (von A 9 auf A 10) und 2, zweites Einstiegsamt (von A 13 auf A 14) zwingend notwendig.

Der DBB NRW kritisiert die neue Ausgestaltung des Pensionsfonds, die zu einer massiven Unterfinanzierung führe und fordert mindestens die – ohnehin schon sehr niedrig angesetzte – Summe von 200 Mio. Euro in voller Höhe dem Pensionsfonds zuzuführen.

Schließlich fordert der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes die entsprechende Anpassung der Stellenobergrenzen Regelungen auch für den Justizbereich. Durch eine Änderung der Stellenobergrenzen hatte die alte Landesregierung für Teilbereiche der Landesverwaltung rund 700 Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt geschaffen. Da hiervon der Justizbereich ausgenommen war, komme es nun zu einer Benachteiligung des Justizbereichs im Wettbewerb um den qualifizierten Nachwuchs, so Staude, da sich der Kreis der Bewerber mit anderen Ressorts regelmäßig überschneide.

Zum Hintergrund:

Zur öffentlichen Anhörung beim Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschuss am 21.11.2017 im NRW-Landtag nimmt der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) / Personaletat 2018 Stellung.

 

 

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