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Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW“ veröffentlicht

Frauenförderung: Kurskorrektur richtig und notwendig!

04. September 2017

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Anhörung im Landtag seine neue Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst“ vorgestellt.

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Anhörung im Landtag seine neue Broschüre „Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst“ vorgestellt.

„Gute Richtung, aber …“ – so lässt sich das Fazit des DBB NRW bezüglich des Gesetzentwurfs von CDU und FDP zur Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen zusammenfassen. Die aktuell noch geltende Regelung hatte seit ihrem Inkrafttreten am 01.07.2016 für großen Unmut unter den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gesorgt, zahlreiche Klagen hervorgebracht und damit zeitweise einen praktischen Beförderungsstopp bewirkt.

„Vorstoß der neuen Landesregierung kann nur erster Schritt sein“

Insofern begrüßt der DBB NRW den aktuellen Gesetzentwurf, da er den vorhergehenden Rechtszustand wieder herstellt und dadurch Rechtssicherheit bringt. Damit kann endlich wieder Ruhe in den nordrhein-westfälischen Behörden einkehren. „Der Vorstoß der neuen Landesregierung kann aber nur ein erster Schritt sein“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. „Denn die Benachteiligung von Frauen im Öffentlichen Dienst wird er nicht beseitigen können.“ Deswegen sind nun weitere Maßnahmen zwingend notwendig, insbesondere im Bereich des Beurteilungswesens.

Der nordrhein-westfälische Beamtenbund begleitet die Debatte rund um die Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen bereits von Beginn an intensiv und kritisch. Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes war im vergangenen Sommer der umstrittene §19 Abs. 6 LBG in Kraft getreten, mit dem die damalige Landesregierung den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen wollte. „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“ – war damals das Urteil des DBB NRW. „Die Regelung hat an der falschen Stelle angesetzt“, erläutert der Landesvorsitzende. „Die Benachteiligung von Frauen beginnt schon bei der Beurteilung, entsprechend muss eine wirkliche Frauenförderung auch dort ansetzen.“

Neue Broschüre: Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW

Insofern begrüßt der DBB NRW auch die Ankündigung von CDU und FDP, die Personalbeurteilungsrichtlinien kurzfristig zu evaluieren und auf dieser Basis ein „rechtssicheres, umfassenden und ausgereiftes Konzept für eine sachgerechte Frauen- und Familienförderung zu verwirklichen.“

Hilfreich dabei kann die neue Broschüre Geschlechtergerechtigkeit im Öffentlichen Dienst in NRW“ des DBB NRW sein, die im Rahmen der Anhörung erstmalig präsentiert wurde. Diese ist in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW entstanden und setzt sich intensiv mit der Benachteiligung von Frauen im Öffentlichen Dienst und auch mit möglichen Verbesserungsvorschlägen auseinander.

 

Die Broschüre kann kostenfrei über den DBB NRW bestellt werden. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse sowie Ihrer Fachgewerkschaft an presse(at)dbb-nrw.de

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung sowie die Stellungnahme des DBB NRW zur Anhörung am 5.9.2017 im Landtag zum Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Frauenförderung.

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