KontaktRSSImpressumDatenschutz

Oberverwaltungsgericht Münster hält die aktuelle Regelung zur Frauenförderung für verfassungswidrig. DBB NRW fordert Landesregierung zu Gesprächen auf.

Frauenförderung: Zeit des Abwartens ist vorbei

21. Februar 2017

Die aktuelle Regelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, so der heutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Damit folgt das OVG den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die den entsprechenden Paragraphen im Landesbeamtengesetz für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hielten.

Die aktuelle Regelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, so der heutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Damit folgt das OVG den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die den entsprechenden Paragraphen im Landesbeamtengesetz für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hielten.

Ganz konkret geht es um den §19 Abs. 6 LBG, laut dem Frauen seit dem 1. Juli 2016 bei einer „im wesentlichen gleichen Eignung“ befördert werden sollen. Dabei sollte nur noch das Gesamturteil der aktuellen Beurteilung betrachtet und die bisherige Praxis der Ausdifferenzierung außer Acht gelassen werden. Genau das verstößt aber laut OVG Münster gegen den Grundsatz der Bestenauslese und ist deswegen verfassungswidrig.

Für den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes NRW, Roland Staude, kommt diese Entscheidung nicht überraschend. Er hatte schon seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens auf die Rechtsunsicherheiten der Formulierung hingewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat das jetzt bestätigt. „Wir hoffen nun, dass die Landesregierung von der Ankündigung, das Gesetz im Zweifel bis zum Europäischen Gerichtshof zu tragen, Abstand nimmt“, so der DBB NRW-Vorsitzende. „Es müssen jetzt zeitnah Gespräche geführt und schnelle Lösungen gefunden werden, damit das Thema nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten – Männern wie Frauen – ausgetragen wird.“

Pressemitteilung

 

Rundum informiert

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie