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Nach Expertenanhörung und Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes

Für NRW ist ein neues Besoldungsrecht erforderlich

  • Foto: DBB NRW | Christian Kratzsch
    Sachverständige im Landtagsausschuss: Frank Meyers (DBB NRW), Prof. Peter Huber (Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.), Sinan Kurt (Lehrstuhl Prof. Di Fabio), Andrea Sauer-Schnieber (DBB NRW)
19. November 2025

Unter Berücksichtigung der Einlassungen der Sachverständigen auf der Anhörung im NRW-Landtag am 18. November 2025, bezüglich des Gutachtens des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in NRW, und des heute veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 zur überwiegenden Verfassungswidrigkeit der Besoldung des Landes Berlin, ist der DBB NRW der Ansicht, dass für das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Besoldungsrecht zwingend erforderlich ist. Der DBB NRW wird sich konstruktiv und zielführend an dieser notwendigen Reform beteiligen.

Hierzu Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Die gestrige Expertenanhörung und die heutige Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes bestätigten nochmals unsere bereits im letzten Jahr durch das Gutachten von Prof. Di Fabio unterstützte Rechtsauffassung. Das derzeitige Gesetz ist für uns somit obsolet. Wir stehen für Gespräche mit der Landesregierung über eine Besoldungsreform zur Verfügung, die Ruhendstellung der Besoldungswidersprüche für 2024 und 2025 durch die Landesregierung ist dabei eine gute Ausgangsbasis.“

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