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Amtsangemessene Alimentation

Gemeinsame Aktion der Landesbünde

08. Januar 2021

Beamtinnen und Beamten im ganzen Land sollen eine verfassungsgemäße Alimentation erhalten. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation machen jedoch deutlich, dass dies keinesfalls so ist. Der DBB NRW unterstützt die Aktion des dbb beamtenbund und tarifunion deswegen aus voller Überzeugung. In einem gemeinsamen Brief an alle Finanzminister werden diese aufgefordert, Regelungen zu finden, die ein Mindestmaß an Grundeinheitlichkeit in der Besoldung der Beamtinnen und Beamten herstellen.

Ein Grund für diese konzertierte Aktion ist, dass unsere Verfassung überall in Deutschland gilt und es nicht sein kann, dass bei Beamtinnen und Beamten die täglich ihren Dienst verrichten, der Abstand zu den staatlichen Leistungen zur Grundsicherung nicht eingehalten wird. Ein weiterer Grund ist der Wille, auf der Basis von einheitlichen Grundlagen mit allen Ländern und dem Bund einheitliche, tragfähige und zukunftsfähige Regelungen zu erarbeiten.  Bisher hatte es keine Signale der Finanzminister für eine gemeinsame Lösung gegeben.

Der DBB NRW verkennt nicht, dass die Frage des Mindestmaßes und der Ausgestaltung der verfassungskonformen Besoldung äußerst komplex, schwierig und von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Seit dem Jahr 2006 ist die Besoldung im Bund und in den Ländern jeweils unterschiedlich gestaltet worden und es gibt in den 17 verschiedenen Rechtskreisen eine Vielzahl von unterschiedlichsten Regelungen. Dennoch ist ein einheitlicher Rahmen wichtig, um eine verfassungskonforme Lösungen zu finden und weiteres Auseinanderdriften der Besoldung in den einzelnen Bundesländern zu verhindern. Ein solch einheitlicher Rahmen ist jedoch nur im Benehmen mit der Politik möglich. „Leider war dazu bisher kaum Dialogbereitschaft bei der Landesregierung zu erkennen“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen. „Es wäre wünschenswert, wenn die Landesregierung zu diesem Thema in einen Dialog eintreten würde, um gemeinsam gute und tragfähige Lösungen zu erarbeiten.“

Den Brief an den nordrhein-westfälischen Finanzminister finden Sie hier.

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