Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
Landtag NRW beschließt Besoldungserhöhungen
Diese Woche ist ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht worden, mit dem die Besoldung und Versorgung für die Jahre 2019 bis 2021 erhöht werden sollen. Dieser Gesetzentwurf wurde vorab dem Deutschen Beamtenbund Nordrhein-Westfalen zur Stellungnahme vorgelegt und es konnte festgestellt werden, dass darin die auch mit dem DBB NRW in den Besoldungsgesprächen vom 22. März 2019 erarbeiteten Ergebnisse umgesetzt werden.
Diesem Gesetzentwurf hat der Landtag einstimmig zugestimmt, so dass das für die Erhöhung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten sowie den Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern notwendige Anpassungsgesetz nun kurzfristig verkündet und in Kraft treten kann. Entsprechende aktuelle Besoldungstabellen werden in Kürze hier über die Homepage des DBB NRW abrufbar sein.
Im Einzelnen hat der Gesetzentwurf folgendes zum Inhalt:
Zum 1. Januar 2019 und 2020 soll jeweils eine Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 3,2 Prozent erfolgen, zum 1. Januar 2021 soll eine Anpassung in Höhe von 1,4 Prozent erfolgen. Eine rückwirkende Auszahlung der Erhöhung in Form von Abschlagszahlungen zum Stichtag 01. Januar 2019 ist bereits im Vorfeld ermöglicht worden.
Die Anwärterbezüge sowie die Bezüge der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollen jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 um 50 Euro steigen, außerdem sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten.
Es wurde zudem eine verbindliche Gesprächszusage zu Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes vereinbart, insbesondere zu den Themen Arbeitszeit und zu Regelungen des Schichtdienstes.
für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen. In Kürze stehen auch die aktuellen Besoldungstabellen hier zur Verfügung.