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Sitzung der Landesseniorenvertretung am 30.03.2021

Grundrente, Rentenerhöhung 2021 und Reform der Pflegeversicherung

12. April 2021

Alle hatten gehofft, sich zur ersten Sitzung der Landesseniorenvertretung in Präsenz zu treffen, leider ließ das Corona Virus dies nicht zu, und so fand die Sitzung als Videokonferenz statt.

Roland Staude berichtete zunächst über Themen und Aktivitäten des DBB NRW, z. B. über die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Und 05.0Mai 2020 und die Fortschritte der Umsetzung, die Attraktivitätsoffensive Öffentlicher Dienst und die Einkommensrunde 2021 zum TV-L.

Die Vorsitzende der DBB NRW Seniorenvertretung Mathia Arent-Krüger fuhr fort mit aktuellen Informationen aus dem DBB Bund und der Politik u.a. über die folgenden Themen:

Grundrente: Am 01. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Mit der Neuregelung sollen ca. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen individuellen Zuschlag zur Rente erhalten. Der Zuschlag muss nicht beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bis Ende 2022 alle Anspruchsberechtigten, beginnend mit den ältesten Jahrgängen. Da dies eine Vielzahl der Überprüfungen erfordert, ist erstmalig mit einer Auszahlung ab Sommer 2021 zu rechnen rückwirkend zum 01.01.2021.

Voraussetzungen für einen Anspruch sind:

•          33 Jahre Grundrentenzeit (Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit oder anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege)

•          erzieltes Einkommen (bezogen auf das gesamte Versicherungsleben) muss im Schnitt unter 80% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gelegen haben

•          voller Grundrentenzuschlag wird erst mit 35 Jahren Grundrentenzeit erreicht, ab 33 Jahren Einstiegsbereich ansteigender Zuschlag bis zur vollen Höhe

•          höchstmöglicher Zuschlag liegt bei etwa 418 €, kann aber sehr viel geringer ausfallen, nach Berechnungen liegt der durchschnittliche Wert bei etwa 75 €

Nicht anerkannt werden:

•          Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosen-geld II bezogen wurden

•          Schul- und Hochschulausbildungszeiten

•          Zeiten freiwilliger Beitragszahlung

•          Zeiten der Kindererziehung und Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z.B: Pflegezeiten vor Einführung in 1992)

Rentenerhöhung 2021

Zum ersten Mal seit 10 Jahren wird es im Westen zum 01.07. keine Rentenerhöhung geben, im Osten wird die Rente um 0,72 % erhöht.

Die Rentenerhöhung ist gekoppelt an die Lohnentwicklung und den Nachhaltigkeitsfaktor, die im vergangenen Jahr einen Rückgang von 2,5 % zu verzeichnen hatten, wodurch sich eigentlich eine rechnerische Reduzierung der Renten um 3,25 % ergibt. Die im Jahr 2009 eingeführte Rentengarantie verhindert jedoch eine Rentenkürzung. Die Ost-West-Rentenanpassung soll im Jahr 2024 abgeschlossen sein.

Reform der Pflegeversicherung

Der DBB hat sich in zahlreichen digitalen Treffen und Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium für eine nachhaltige Reform (incl. Finanzreform) der Pflegeversicherung trotz der Corona Pandemie eingesetzt.

Die wichtigsten Punkte des geplanten Reformvorhabens sind:

a)

Entlastung pflegender Angehöriger, z.B. durch (steuerliche) Entgeltersatzleistungen analog zum Elterngeld und flexiblere Freistellungsmöglichkeiten zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

b)

Begrenzung der pflegebezogenen Eigenanteile bei stationärer Versorgung Pflegebedürftiger Dies wurde bereits in einem ersten Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, der diese Schwerpunkte vorsieht:

Deckelung des Eigenanteils für längstens 36 Monate, maximal 700€ monatlich (maximal 25.200 € insgesamt:

Begründung: Seit 2017 ist der monatliche Eigenanteils für die stationäre Pflege um 238€ durchschnittlich gestiegen. Der Eigenanteil für die reine Pflege lag zuletzt im Schnitt bei 786€, dazu kommen weitere Kosten wie Unterkunft und Verpflegung und Investitionen der Heime. Zuletzt beliefen sich die Kosten im bundesweiten Durchschnitt bei 2015 € monatlich (große regionale Unterschiede). Durch die Maßnahme soll der Eigenanteil berechenbar werden. Die häusliche Pflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen ausgeweitet werden.

c)

Bessere Bezahlung des Personals - Die Pflegekräfte sollen nach Tarif bezahlt werden. Um mit der Pflegeversicherung Leistungen abrechnen zu können, muss ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst die Mitarbeiter/innen in Zukunft nach Tarif bezahlen. (2018 nur 40 % der Pflegeheime Tarifzahlungen, Pflegedienste nur 26 %). Bei den ambulanten Pflegedienstkräften wir die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit angerechnet.

d)

Gewinnung von Fachpersonal, der Fachkräftemangel ist jetzt schon enorm, die Zukunft lässt Schlimmeres befürchten

e)

Bessere Arbeitsbedingungen, flexiblere Arbeitszeit- und Schichtmodelle zur Verbesserung des Arbeitsalltags. Die Kosten der bisher geplanten Reformschritte: ca. 6 Milliarden, 3 Milliarden für die Deckelung der Eigenanteile, 2 Milliarden für bessere Bezahlung der Pflegekräfte, 1 Milliarde für die Ausweitung der Leistungen für die Pflege zu Hause.

Position des DBB: Diese Vorhaben können nur finanziert werden durch Ausweitung der staatlichen Förderung privater Zusatzvorsorge, durch Steuerzuschüsse und eine stärkere Einbeziehung der Länder bei den Investitionskosten. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen darf nicht zu Lasten der Pflegeversicherten und Pflegekassen gehen, da es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und daher Steuermittel nötig sind.

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