Verfassungstreue von Beamten und Beschäftigten
Im konkreten Zweifelsfall prüfen
Zur gegenwärtigen Diskussion über die Mitgliedschaften von Lehrpersonal und Polizeibeamten in als verfassungsfeindlich eingestuften Parteien und Organisationen gibt der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, folgende Stellungnahme ab, die inzwischen auch von der Rheinischen Post übernommen wurde:
„Beamte und Tarifbeschäftigte müssen durch ihr individuelles Verhalten stets darlegen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu gehören insbesondere die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, der Minderheitenschutz, die Volkssouveränität, die staatliche Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. Eine Prüfung der Verfassungstreue sollte daher im konkreten Zweifelsfall erfolgen. Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht, hat im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“