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Landesbesoldungsgesetz 2019

Kabinett stimmt Entwurf zur Besoldung zu

09. Mai 2019

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten ist im Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsgesetzes vom Kabinett beschlossen worden. Es ist davon auszugehen, dass Abschlagszahlungen zum Ende des Monats erfolgen werden.

Der Gesetzentwurf soll die Ergebnisse der Besoldungsgespräche umsetzen, welche Ende März zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften geführt wurden.  Ob die Umsetzung tatsächlich in dem vereinbarten Maße erfolgt ist, wird der DBB NRW nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfes prüfen.

Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz in die nächste Plenarsitzung Ende des Monats eingebracht werden wird. Im Anschluss sollte der DBB NRW die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen.

Parallel dazu sollen voraussichtlich bereits zum Ende des Monats Abschlagszahlungen an die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten sowie an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger erfolgen.

 

Die Ergebnisse der Besoldungsgespräche im Detail:

  • Zum 1. Januar 2019 und 2020 soll jeweils eine Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 3,2 Prozent erfolgen, zum 1. Januar 2021 soll eine Anpassung in Höhe von 1,4 Prozent erfolgen.
  • Die Anwärterbezüge sowie die Bezüge der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sollen jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 um 50 Euro steigen, außerdem sollen die Anwärterinnen und Anwärter einen zusätzlichen Urlaubstag erhalten.
  • Es wurde zudem eine verbindliche Gesprächszusage zu Möglichkeiten der Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes vereinbart, insbesondere zu den Themen Arbeitszeit und zu Regelungen des Schichtdienstes.

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