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von Beschäftigten der Landesverwaltung im Bereich des E-Governments

Konzeptionelle Ansätze und Qualifizierungsmöglichkeiten

01. August 2018

„Was müssen wir lernen und wie können wir herausfinden, worauf es ankommt?“, so lautete die Eingangsfrage von Frau Dr. Sabrina Idecke-Lux, in ihrem Impulsreferat anlässlich der Sitzung der Arbeitsgruppe der Hauptpersonal- und der Personalräte der oberen Landesbehörden des DBB NRW im Juni gewonnen werden konnte.

„Was müssen wir lernen und wie können wir herausfinden, worauf es ankommt?“, so lautete die Eingangsfrage von Frau Dr. Sabrina Idecke-Lux, in ihrem Impulsreferat anlässlich der Sitzung der Arbeitsgruppe der Hauptpersonal- und der Personalräte der oberen Landesbehörden des DBB NRW im Juni gewonnen werden konnte.

Mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der zurückliegenden Sitzung dieses Thema intensiv und eruierten den tatsächlichen Stand des Fortschritts. Der Fokus lag dabei insbesondere auf dem Bereich von konzeptionellen Ansätzen und Qualifizierungsmöglichkeiten von Beschäftigten, die letztlich von der Digitalisierung unmittelbar betroffen sind und diese auch entsprechend umsetzen müssen.

Neben rechtlichen Rahmenbedingungen, wie den geltenden E-Governmentgesetzen, wurden auch Ziele und Strukturen sowie zentrale Projekte vorgestellt. Dabei kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der anschließenden Diskussionsrunde zu dem Schluss, dass auf dem Weg der Digitalisierung die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht auf „der Strecke“ bleiben dürften. Es gelte daher, passgenaue Weiterbildungsformen zu implementieren und zusätzlich informelle Lernformen weiterzuentwickeln und auszubauen. Nur so können alle am Digitalisierungsprozess beteiligten Parteien hieraus als Gewinner und Nutznießer hervorgehen und die Digitalisierung in NRW vorangetrieben werden.

 

 

 

 

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