Details zur Einkommensrunde der Länder 2019
Mehr als nur linear – das Tarifergebnis im Detail.
Das Ergebnis der Einkommensrunde der Länder ist insgesamt positiv zu bewerten, im Detail jedoch recht komplex. Das be-deutet die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder:
Entgelterhöhung:
Über eine Laufzeit von 33 Monaten beinhaltet das Tarifergebnis ein Gesamtvolumen von 8 Prozent.
Die lineare Erhöhung hat rückwirkend zum 1. Januar 2019 ein Gesamtvolumen 3,2 Prozent. Darin enthalten sind eine Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent sowie eine lineare Anhebung in Höhe von 3,01 Prozent für alle übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen. Der Mindestbetrag für die Erhöhung beträgt 100 Euro.
Zum 1. Januar 2020 wird es erneut eine lineare Erhöhung mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Prozent geben. Darin enthalten sind eine Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 Prozent sowie eine lineare Anhebung in Höhe von weiteren 3,12 Prozent für alle übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen. Der Mindestbetrag für die Erhöhung beträgt 90 Euro.
Da die Tarifeinigung eine Laufzeit von 33 Monaten hat, wurde bereits eine lineare Erhöhung für 2021 vereinbart. Diese hat zum 1. Januar 2021 ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent. Darin enthalten sind eine Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 1,8 Prozent sowie eine lineare Anhebung in Höhe von weiteren 1,29 Prozent. Der Mindestbetrag für die Erhöhung beträgt 50 Euro.
Auszubildende:
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.
Pflege:
- Die Werte (und die Eingruppierungsregelungen) der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert.
- Die Gewerkschaften haben für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg ab Entgeltgruppe KR 7 eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich durchgesetzt.
- Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 Prozent erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.
- Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit (§ 43 TV-L) wird 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht. Die Höchstgrenzen erhöhen sich entsprechend.
Entgeltordnung:
- Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
- Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
2.749,89 | 3.029,67 | 3.077,31 | 3.172,55 | 3.560,20 | 3.667,01 |
Entgeltordnung Lehrkräfte:
Die Angleichungszulage wird zum 1. Januar 2019 von bisher 30 Euro um 75 Euro auf 105 Euro erhöht. Auch in der nächsten Einkommensrunde werden weitere Angleichungsschritte verhandelt. Schon nach Abschluss der aktuellen Einkommensrunde wollen die Tarifpartner wieder über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte verhandeln.
Weitere Ergebnisbestandteile:
- Die Tabellenentgelte in der neu vereinbarten SuE-Tabelle (Sozial- und Erziehungsdienst, Anlage G zum TV-L), die ab dem 1. Januar 2020 gültig ist, werden zum 1. Januar 2020 um 2 x 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 nochmals um 1,4 Prozent erhöht.
- Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Allerdings wird zuvor noch die Angleichung Ost an das Westniveau umgesetzt. Danach finden Entgelterhöhungen auch auf die Jahressonderzahlung wieder Anwendung.
Angriff auf die Entgeltordnung abgewehrt:
In den Verhandlungen hatte die TdL eine massive Gegenforderung gestellt. Sie wollte den so genannten Arbeitsvorgang neu definiert haben. Das klingt harmlos, hätte es aber in sich gehabt und zu einer spürbar schlechteren Eingruppierung für unzählige Beschäftigte geführt. Mit ihrem Vorhaben wollte die TdL die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts korrigieren. „Damit wären durch die Hintertür viele materielle Vorteile unseres Abschlusses direkt wieder einkassiert worden“, erläuterte Silberbach gegenüber der Presse. „Über zwei Runden hinweg haben die Arbeitgeber diese massive Verschlechterung ultimativ gefordert und mit dem Abbruch der Verhandlungen gespielt. Letztlich aber haben sie eingesehen, dass wir hier keinen Zoll breit von unserer Ablehnung zurückweichen würden.“
Übertragung auf Beamtinnen und Beamte
Mit dem Tarifergebnis ist die Einkommensrunde jedoch noch nicht vorbei: Nun gilt es das Volumen des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Hierzu werden zeitnah Besoldungsgespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften stattfinden.
Weitere Informationen zu Forderungen des DBB NRW für die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich finden Sie hier.