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meineverwaltung.nrw - Das neue Service-Portal des Landes NRW

  • Foto und Grafik: Landesregierung NRW
20. Oktober 2021

NRW schreitet auf dem Weg zum digitalen Bürgeramt voran: Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat unter www.meineverwaltung.nrw das Serviceportal.NRW für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW in Betrieb genommen. Das Serviceportal wurde in enger Zusammenarbeit von CIO NRW, d-NRW als Gesamtprojektleitung für den Bereich Entwicklung und IT.NRW, den privaten Partnern T-Systems MMS und Materna sowie dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) entwickelt. Gestartet wird in einer jetzt verfügbaren Ausbaustufe mit einem ersten Angebot und ausgewählten digitalisierten Leistungen zum Staatsangehörigkeitsrecht aus dem Bereich des MKFFI. Damit können bereits in diesem frühen Stadium Nutzererfahrungen gesammelt werden, die beim weiteren Ausbau des Portals berücksichtigt werden können. Nutzerinnen und Nutzer können sich an anregungen(at)meineverwaltung.nrw wenden. Sukzessive soll das Angebot an digitalisierten Leistungen kontinuierlich ausgebaut und erweitert werden.

Das Serviceportal.NRW bietet eine einfache Suche im gesamten verfügbaren Verwaltungsangebot auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene. In NRW erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen zu gesuchten Verwaltungsleistungen und den zuständigen Behörden sowie Zugriffe auf immer mehr digitale Dienste – zurzeit meist in Form von elektronischen Antragsformularen. „Wir haben mit dem Serviceportal.NRW eine Plattform geschaffen, die nun sukzessive mit weiteren Informationsangeboten und Online-Diensten gefüllt wird”, kommentierte der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik (CIO), Professor Dr. Andreas Meyer-Falcke, der IT.NRW mit diesem Projekt beauftragt hat. Das neue Serviceportal bietet aber nicht nur Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Es steht allen Behörden der Landesverwaltung als Betriebsplattform für elektronische Verwaltungsverfahren zur Verfügung.

Das Serviceportal.NRW ist an das nordrhein-westfälische Servicekonto (www.servicekonto.nrw) angebunden, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre hinterlegten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen können: Die Anmeldung über das Servicekonto ersetzt die Unterschrift auf Papier und ermöglicht so eine vollständige, digitale Antragstellung in den zuständigen Verwaltungen. Über das Serviceportal.NRW sind künftig mit wenigen Klicks alle Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen zentral erreichbar. Eine Verwaltungssuchmaschine erleichtert die thematische Suche nach Verwaltungsleistungen und garantiert die korrekte Auswahl von Antragsadressen. „Mit der Eintragung der Behörden ihrer elektronischen Leistungen in die Verwaltungssuchmaschine, die das Bindeglied der verschiedenen Portale darstellt, stellen alle Verwaltungen sicher, dass jeweils der richtige und aktuelle elektronische Antragsdienst angegeben wird. Bürgerinnen und Bürger ersparen sich so Irrläufer und Fehlversuchen,” konstatiert Meyer-Falcke.

Die mit dem Serviceportal verknüpften Landesverwaltungsportale sind:

Das Wirtschaftsserviceportal (WSP; www.service.wirtschaft.nrw) ist schon seit 2018 online und stellt Informationen und Online-Leistungen für Gewerbetreibende und Unternehmen bereit.

In den Fachministerien sind so genannte Fachportale in Entwicklung. Als erstes ist das Familienportal des MKFFI am Start, es folgen zeitnah das Sozialportal des MAGS und das Bauportal des MHKBG.

Eine weitere NRW-Besonderheit ist das Kommunalportal, das die Landeregierung beim Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) in Auftrag gegeben hat. Es ist im April in einer Pilotkommune an den Start gegangen und wird zurzeit im kommunalen Bereich gemeinsam vom CIO NRW und dem KDN beworben. Es richtet sich insbesondere an die Kommunen, die den Aufwand bei der Programmierung eines eigenen online Verwaltungszuganges vermeiden wollen. Das Kommunalportal ist mandantenfähig. Das heißt, es kann an die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Kommunen angepasst werden und erscheint dann dort als eigenes Angebot.

Das Serviceportal.NRW ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) durch das Land NRW. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen von Bund und Ländern, bis Ende 2022 Anträge auf Verwaltungsleistungen zusätzlich auch online anzubieten.

Der Landesbetrieb IT.NRW ist nicht nur das Statistische Landesamt, sondern auch der zentrale IT-Dienstleister für das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgeprägtes Fachwissen, langjährige Erfahrung und die systematische Qualifizierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern seine Kompetenz und die Qualität seiner Dienstleistungen. Zur Optimierung seines Produkt- und Dienstleistungsangebotes kooperiert IT.NRW mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen sowie den statistischen Ämtern der Kommunen, der Länder, des Bundes und Europas. (IT.NRW).

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung NRW

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