Besoldungsstrukturreform für NRW-Beamte
Minister Laumann konterkariert Reformvorhaben
Foto: DBB NRW | Marcus Michel Arbeitsminister Karl-Josef Laumann auf dem Arbeitnehmerempfang der Landesregierung in Hagen.
Die in den Medien aber nicht bei den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden platzierte Forderungen des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministers Karl-Josef Laumann nach dem Ausschluss von Ehepartnern von Beamten aus dem Rechtskreis der Beihilfe wird vom DBB NRW aus besoldungsrechtlichen Gründen kritisiert. Minister Laumann hatte sich für eine wirkungsgleiche Übertragung gesetzlicher Regelungen zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf das Beihilferecht der Beamtinnen und Beamten ausgesprochen.
Hierzu der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Der Dreiklang aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe ist integraler Bestandteil des im Grundgesetz garantierten Berufsbeamtentums. Dies ist so auch im Koalitionsvertrag enthalten. Minister Laumann konterkariert die von den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden mit der Landesregierung vereinbarte Besoldungsstrukturreform für die Beamtinnen und Beamten in NRW, in dem er durch seine verfassungsrechtlich relevante Forderung in die Reformgespräche eingreift und deren Ergebnisse vorwegnimmt.“
Minister Laumann blendet in seiner Argumentation die neuste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2025 völlig aus. Es wäre verfassungsrechtlich mindestens bedenklich, wenn die zusätzlich anfallenden Beiträge zur Absicherung der Krankheitskosten aus der regulären Besoldung der Beamtinnen und Beamten geleistet werden müssten, da dies die (Mindest-) Besoldung schmälern würde. Die Besoldung müsste stattdessen, um verfassungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, um die jeweils zu leistenden zusätzlichen Beiträge erhöht werden. Denn um eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung der Beamten weiterhin zu gewährleisten oder zu erreichen, müssen Beamte in die finanzielle Lage versetzt werden, den zusätzlichen Aufwendungen zur Absicherung von Gesundheitsrisiken ihrer Familienangehörigen zu leisten, da ansonsten womöglich eine verfassungswidrige (Unter-) Alimentierung vorliegen würde.
Die von Roland Staude geübte Kritik an Minister Laumann betrifft den Alleingang bei einem so sensiblen Thema und die Nichtberücksichtigung der neusten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Offensichtlich hat es hier wohl auch keine Abstimmung innerhalb der Landesregierung gebeten, anders ist dieser Vorgang nicht zu erklären. Roland Staude: „Wir wollen ja gerade an der anstehenden Besoldungsstrukturreform konstruktiv mitarbeiten. Wie vertrauensvolle Zusammenarbeit funktioniert haben ja gerade die Ergebnisse der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst gezeigt. Nur ein gleichberechtigter Diskurs führt zu einem nachhaltigen Interessensausgleich. So aber wird Vertrauen aufs Spiel gesetzt.“



