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Service des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion

Neue Besoldungstabellen ab sofort abrufbar

06. Dezember 2022

Die Tabelle berücksichtigt die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ab dem 01.12.2022 um 2,8 % und die Anpassung des Familienzuschlags, bei Beamtinnen und Beamten mit einem oder zwei Kindern.

Die neuen Besoldungstabellen sind hier im Bereich Service/Besoldungstabellen veröffentlicht.

Anpassung der Alimentation von Familien

Neben der Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ist insbesondere die deutliche Erhöhung der Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab dem 01.12.2022 hinzuweisen. Neu ist bei den Regelungen die Abhängigkeit des jeweiligen Zuschlags von der Mietenstufe der Gemeinde am melderechtlichen Hauptwohnsitz der Anspruchsberechtigten. Betragsmäßig bewegt sich der Ergänzungszuschlag zwischen 0 € und 554 € monatlich pro Kind.

 

Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 wird neben dem derzeitigen Familienzuschlag ein betragsmäßig entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag gewährt und mit den Bezügen für den Monat Dezember 2022 (nach-)gezahlt. Ab dem 01.12.2022 fällt er weg und wird in den Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 integriert.

Besoldungstabellen
für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen Nordrhein-Westfalen.

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