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Andrea Sauer-Schnieber im Interview mit dem Behördenspiegel

NRW-Frauenquote: Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst?

21. September 2016

In der aktuellen Ausgabe des Behördenspiegels (36. Woche) handelt die Titelstory von der NRW-Frauenquote und dem §19 Abs. 6 des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes des Landes. Danach sollen Frauen bei der Beförderung bevorzugt werden, wenn sie bei Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich beurteilt worden sind.

In der aktuellen Ausgabe des Behördenspiegels (36. Woche) handelt die Titelstory von der NRW-Frauenquote und dem §19 Abs. 6 des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes des Landes. Danach sollen Frauen bei der Beförderung bevorzugt werden, wenn sie bei Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich beurteilt worden sind.

Diese Regelung wurde nun durch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestoppt, die diese Frauenförderung für verfassungswidrig hält.

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, Andrea Sauer-Schnieber, antwortete auf Anfrage des Behördenspiegels, dass eine bestehende Beförderungsreihenfolge nachträglich umsortiert wurde. Besonders betroffen waren vor allem die nachgeordneten Bereiche im Finanz-und im Innenministerium, wo kürzlich mehrere 1000 Beförderung durchgeführt wurden.

Sauer-Schnieber hält vielmehr eine Quotenregelung in den einzelnen Beurteilungsstufen für sinnvoll. So äußert sie im Behördenspiegel: "Wenn es unter den zu Beurteilenden zum Beispiel einen Anteil von 45 % Frauen gibt, dann muss sich das auch in der Eignungsvergabe zur Beförderung und insbesondere bei der Vergabe der Spitzennoten widerspiegeln". Damit wäre der erste Schritt in ein diskriminierungsfreies Beurteilungsverfahren gemacht. Im nächsten Schritt müssten aber die Beurteilungskriterien überarbeitet werden, so die stellvertretende DBB NRW Vorsitzende.

 

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