1. Nationaler Veteranentag würdigt Einstehen für Freiheit und Demokratie
Ob Pflicht oder freiwillig: Einmal dabei, immer „Familie“?
Gut ein Jahr nachdem der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit dessen Einführung beschlossen hat, fand in der Bundesrepublik am 15. Juni 2025 der 1. Nationalen Veteranentag statt. Von „feiern“ konnte keine Rede sein, gerade einmal 60 Veranstaltungen fanden bundesweit statt, zehn davon in Nordrhein-Westfalen. Wobei viele Veranstaltungen in den Kommunen nur dank löblicher Initiativen örtlicher Veteraninnen und Veteranen auf die Beine gestellt wurden, auch wenn es vielleicht nur ein Info-Stand auf einem Volksfest war.
Offiziell wird der Begriff Veteranin oder Veteran „weit“ ausgelegt: Laut Tagesbefehl der damaligen Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, vom 26. November 2018 wird dabei von einem umfassenden Verständnis des Begriffs „Veteran“ ausgegangen. Dieser umfasst demnach ausdrücklich freiwillig und (früher) wehrpflichtig Dienstleistende, die mindestens einen Tag in der Bundeswehr gedient haben und ehrenhaft aus dem Dienst entlassen wurden. Danach gibt es in Deutschland rund zehn Millionen Veteraninnen und Veteranen, die sich überwiegend aus früheren Wehrpflichtigen generieren.
Gerade viele „Freiwillige“, also Zeit- und Berufssoldaten, davon insbesondere Einsatzveteranen, tun sich traditionell schwer mit der Anerkennung wehrpflichtig Dienstleistender als gleichwertige Soldaten, Kameraden und somit auch Veteranen. Das wurde in den vergangenen Monaten im Umfeld der Einführungen des Veteranentages bei vielen Diskussionen in sozialen Medien oder Internetforen deutlich. Bei dermaßen gehäuften Äußerungen, gediente „Wehrpflichtige wären keine Veteranen“, wären „für das Veteranenabzeichen unwürdig“, sah sich sogar das Verteidigungsministerium (BMVg) hin und wieder genötigt, klarzustellen, dass den Veteranenbegriff immer noch der Dienstherr definiert und auch wer das Veteranenabzeichen bekomme. Gefechtserprobte Einsatzveteranen erhalten übrigens eine gesonderte Einsatzmedaille. Für das Veteranenabzeichen wäre ein 2-seitiges Antragsformular auszufüllen.
Da war sie wieder, die Zwei-Klassen-Bundeswehr, die auch der Autor während seines Pflichtdienstes teilweise erleben durfte: Wehrpflichtige weit unten, akzeptiert als „Türaufhalter“ oder zum Frust ablassen, Zeit- oder Berufssoldaten in Führungspositionen oft als „was Besseres“, die Wehrpflichtige gerne als „Faulenzer“ oder „Säufer“ herabwürdigten, wobei ihnen dabei erkennbar die Einsicht fehlte, dass sie für deren unzureichende Ausbildung und wenig sinnstiftende Beschäftigung oft eigene Verantwortung trugen. So verkam der Pflichtdienst mancherorts zur Verwahranstalt von jungen Menschen, um sie, angesichts der damals hohen Arbeitslosenquoten, für einen Wehrsold von zuletzt 11,41 Euro pro Tag vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Langeweile und der „gesellschaftliche Querschnitt“ verführten junge Dienstleistende zudem nicht selten zum übermäßigen Alkohol- und/oder Cannabiskonsum.
Und so wundert es nicht, dass nach einer Studie aus 2018, also lange nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011, bei einer Umfrage unter Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL), also überwiegend Mannschaftsdienstgrade mit einer Dienstzeit von 7 bis 23 Monaten, sich lediglich 60 Prozent positiv zu ihrem Dienst äußerten und weitere 22 Prozent sich uneins waren, wenn es um die Bewertung der Erfahrungen mit ihrem Wehrdienst ging. Augenscheinlich hat sich bei der Grundeinstellung des Führungspersonals, der sogenannten „Inneren Führung“, seit Aussetzung der Wehrpflicht nur wenig geändert. Auch ausbildungstechnisch bleibt die Bundeswehr, gerade bei Mannschaftsdienstgraden, späteren Reservisten, unterhalb ihrer Potenziale.
Das fällt der Bundeswehr bei ihrer Nachwuchsgewinnung bereits seit Jahren auf die Füße. Denn vor allem die dienstleistenden Wehrpflichtigen von damals, sind die Multiplikatoren von heute. Und so verwundert es kaum, dass deren Kinder und Enkel sich unter diesen Rahmenbedingungen nach der Schule lieber für ein „Work and Travel“ entscheiden oder gleich eine Ausbildung oder Studium aufnehmen.
Hilfsweise soll nun die Wiedereinführung der Wehrpflicht die Reihen wieder schließen. Allerdings kommt bei dieser Diskussion bisher zu kurz, dass damals wehrpflichtig Dienstleistende ihre „Motivation zum Dienen“ vielfach aus der Androhung von Freiheitsstrafen (StGB, WStGB) generierten. Sie mussten Entbehrungen auf sich nehmen, unter Umständen für ihren Dienst eine Ausbildung, Studium oder Berufstätigkeit abbrechen, wurden während ihrer Dienstzeit schlechter behandelt, unterbeschäftigt sowie geringer besoldet, als freiwillig Dienstleistende mit gleichem Dienstgrad. Zudem sind sie durch den geringen Rentenbeitrag des Dienstherrn (60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße) sowie den späteren Berufs(wieder)einstieg und folglich signifikant geringeren Verdienst (statistisch 5 bis 10 Prozent) bei der Rente schlechter gestellt, als wenn sie stattdessen ihrer Berufstätigkeit nachgegangen wären oder unmittelbar nach der Schule eine Ausbildung/ Studium aufgenommen hätten. Auch wurde durch die fehlende zivilberufliche Anerkennung der rudimentären, militärischen Ausbildung keine adäquate Kompensation für den zivilen Berufsaufstieg erreicht. Materiell fehlt damaligen Dienstverpflichteten, auf die Lebensarbeitszeit gerechnet, zum Rentenbeginn ferner auch ein ganzer Jahresverdienst.
Wir dürfen also auf die weiteren Entwürfe der Bundesregierung gespannt sein, einen sinnstiftenden und qualitativ hochwertigen Pflichtdienst einzuführen, der die ehrenvolle Formel von der Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung tatsächlich mit Leben füllt und zugleich, als Ausgleich für ihre Entbehrungen, auch einen zivilberuflich-adäquaten Mehrwert für junge Menschen bereithält. Hierzu gehört auch eine entsprechende Einstellung des Führungspersonals der Bundeswehr, welches die Dienstleistenden als gleichwertige Kameraden, als „Bundeswehr-Familie“, betrachtet, die man persönlich sowie militär- und berufsfachlich weiterentwickeln möchte. Bleibt abzuwarten, mit welch kreativen Ideen junge Menschen für ihren Dienst motiviert werden sollen. Kaum funktionieren wird es, wie damals schon, nur mit Führerscheinen und zweifelhaften Qualifikationsmaßnahmen (BFD) zu locken und diese „Benefits“ dann nur sehr willkürlich zu gewähren: Aus dienstlichen Gegebenheiten heraus, nur auf langer Warteliste, aus Kostengründen oder weil sie einfach „nur ein Wehrpflichtiger“ bekommen soll. Der aktuelle Gesetzentwurf unserer Bundesregierung sieht diese Maßnahmen daher gar nicht erst vor.
MM




