Koalitionsverhandlungen in NRW
Öffentlicher Dienst muss endlich krisenfest und zukunftssicher aufgestellt werden
Am 31. Mai nehmen CDU und Grüne in NRW ihre Koalitionsverhandlungen auf. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, appelliert an beide Parteien, ihre Wahlprogramme nun auch einzuhalten: „Die nächsten fünf Jahre müssen genutzt werden, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und endlich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen!“
Das Sondierungspapier – eine Enttäuschung für den öffentlichen Dienst
„Zwölf Seiten Sondierungspapier – und kaum ein Wort zur Stärkung des öffentlichen Dienstes.“ Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion, zeigt sich deutlich enttäuscht. Einzig die Anhebung der Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte auf A 13 finde sich in dem Papier. „Diese Maßnahme begrüßen wir sehr“, so Staude, „aber sie reicht natürlich nicht aus.“
Koalitionsverhandlungen jetzt mit Inhalten füllen!
In ihren Wahlprogrammen, so Staude, hätten beide Parteien zahlreiche weitere dringende Maßnahmen angekündigt, die der DBB NRW ausdrücklich unterstützt. Und diese gelte es jetzt auch umzusetzen.
So befürworten Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Programm einen Anspruch auf Homeoffice in Verbindung mit wohnortnahen Co-Working Spaces. Der DBB NRW sieht hier eine gute Möglichkeit. Dies setze aber einen eindeutigen Rahmen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Daten- und Gesundheitsschutz voraus ebenso wie eine adäquate technische Ausstattung.
Zudem stellen die Bündnisgrünen die Einrichtung sogenannter Lebensarbeitszeitkonten in Aussicht, auf denen Überstunden und angeordnete Mehrarbeit angespart werden können, um z. B. früher in den Ruhestand einzutreten oder sie für Pflegezeiten zu nutzen. Der DBB NRW fordert hier eine Umsetzung im Zusammenhang mit dem „Hessischen Modell“.
Die CDU kündigt in ihrem Programm u.a. die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere an. Staude verweist hier auf den § 3 Arbeitszeitverordnung (AZVO) Bund. Dieser bietet Beamtinnen und Beamten mit Kindern unter 12 Jahren bzw. mit pflegebedürftigen Angehörigen die Möglichkeit, ihre Wochenarbeitszeit auf Antrag um eine Stunde auf 40 Stunden zu verkürzen. Staude: „Die Umsetzung des § 3 AZVO Bund in NRW wäre eine kleine Maßnahme für die Landesregierung – mit großer Wirkung für die Beschäftigten.“
Darüber hinaus fordert der DBB NRW, die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes in NRW als Arbeitgeber endlich mit konkreten Inhalten zu füllen. Die Vorschläge des DBB NRW, so Staude, lägen bereits auf dem Tisch.
Staude: „Die Programme beider Parteien bieten viele gemeinsame Ansatzpunkte, um den öffentlichen Dienst nachhaltig zu stärken. Diese gehören nun in die Koalitionsverhandlungen.“