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dbb Münster

Personalratswahlen finden im Mai und Juni 2020 nicht statt und werden verschoben

  • Grafik: DBB NRW
25. Mai 2020

In den Monaten Mai und Juni sollten in vielen Dienststellen und Behörden Personalratswahlen stattfinden. Aufgrund der geltenden Beschränkungen, die im Zuge der Corona-Pandemie erlassen wurden, sind die Durchführung von Wahlen sehr erschwert. Dies betrifft die Aufstellung von Wahllisten, den Wahlkampf und nicht zuletzt die Wahlen selbst. Die Gewerkschaften, wie der Deutsche Beamtenbund und seine angeschlossenen Verbände, haben frühzeitig eine gesetzliche Regelung eingefordert. Am 14. April 2020 hat der Landtag NRW per Gesetz beschlossen, dass die Personalratswahlen in NRW verschoben werden. Gleichzeitig erließ der Landtag NRW weitere Regeln, mit denen zum Beispiel ein Verfall von geleisteten Überstunden ausgeschlossen wird. Damit wurden zentrale Forderungen des DBB NRW umgesetzt.

Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Personalratswahlen nachgeholt. Der Deutsche Beamtenbund wird hierzu weiter informieren. Dies gilt für die Personalratswahlen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Der Deutsche Beamtenbund informiert auf seiner Homepage zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema Personalratswahlen unter dem Link:

https://www.dbb.de/politik-positionen/mitbestimmung/personalrat/personalratswahlen.html 

Der DBB NRW informiert unter dem Link: 

https://www.dbb-nrw.de/dbb-nrw/personalratswahlen/

Informationen zum Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie finden Sie auf der Homepage des Landtages NRW unter dem Link:

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/epidemie-gesetz.html

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann können Sie sich auch an den dbb Kreisverband Münster wenden. Bitte Mail an: info(at)muenster.dbb-nrw.de

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